IZRS-Präsident Nicolas Blancho (c) IZRS/12/2013
IZRS-Präsident Nicolas Blancho (c) IZRS/12/2013

Die beiden kleinen benachbarten St. Galler Rheintalgemeinden St. Margrethen und Au-Heerbrugg sorgen seit Jahren mit ihren anti-islamischen Reflexen für negative Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Nach der Verweigerung der Bewilligung für einen Frauen-Infostand wirft Nicolas Blancho den Behörden Verfangenheit in einer Wagenburgmentalität vor.

Von Nicolas Blancho

Die beiden Reinthaler Gemeinden Au-Heerbrugg und St. Margrethen wetteifern seit einigen Jahren um ein Hijab-Verbot in ihren Schulen und sorgten dabei wiederholt für fragwürdige Schlagzeilen weit über die Gemeindegrenzen hinaus. In ihrem Kampf gegen das islamische Kopftuch scheuen die zuständigen Behördenvertreter offensichtlich keinen Aufwand. Unbeirrt von verfassungsmässigen Grundrechten und Toleranzgeboten schreitet man im Rheintal zur Tat, verbietet Kopftücher, suspendiert Schülerinnen vom Regelunterricht und klagt anschliessend die Eltern wegen unentschuldigten Absenzen ein. Bisher alles erfolglos, versteht sich. Verdikte nächsthöherer Gerichtsinstanzen aus der Stadt St. Gallen oder gar solche vom schon beinahe in Frankreich liegenden Bundesgericht scheinen im äussersten Osten des Kantons St. Gallen niemanden zu beeindrucken. Wenn die alle glauben, besser zu wissen, was die Au-Heerbrugger wollen, dann – so die Logik der lokalen SVP – werde man eben Recht mit Recht vergelten und auf «demokratischem» Wege das Volk gegen die verhassten Kopftücher aufwiegeln. Gesagt, getan. Am 9. Februar 2014 stimmten die Gemeindebürgerinnen und Bürger auf Geheiss der SVP mit 990 zu 506 Stimmen für ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Nützt nichts, konterten die Advokaten, schliesslich hatte das St. Galler Verwaltungsgericht bereits vor der Abstimmung entschieden, dass die aufschiebende Wirkung zugunsten der betroffenen Mädchen ausgelegt werde und damit Kopftuchverbote derzeit nicht umgesetzt werden dürfen bis zum Abschluss der hängigen juristischen Verfahren. Immerhin geht es um ein verfassungsmässiges Grundrecht.

In der Zwischenzeit beantragte der Islamische Zentralrat eine Bewilligung für einen Informationsstand im Rahmen der Kampagne «stolz und frei» bei der Gemeinde St. Margrethen. Die Kampagne startete bereits im Mai 2013 und richtet sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Zwei bis vier muslimische Frauen erklären interessierten Passanten, weshalb Frauen im Islam überhaupt ein Kopftuch tragen. Der direkte Kontakt zwischen Betroffenen und der Öffentlichkeit erschien bisher als ausgesprochen fruchtbar und wurde auch in der Presse durchwegs positiv zur Kenntnis genommen. Was kann daran falsch sein, wenn sich Musliminnen in der Öffentlichkeit erklären möchten, um Vorurteile und Missverständnisse gerade beim Thema Kopftuch aber auch ganz allgemein zur Frau im Islam abzubauen?

Im Rheintal scheint man die Dinge etwas anders zu sehen. St. Margrethen hat als erste Schweizer Gemeinde (ein Zufall?) überhaupt eine solche für den 10. Mai beantragte Standaktion nicht bewilligt. Der Gemeinderat sieht im beantragten Informationsstand eine Gefährdung des Kindswohls – eben des Wohls jenes Kindes, welchem er so vehement das Tragen des Kopftuches verbieten möchte. Lässt sich diese Argumentation an Zynismus noch überbieten?

Schleierhaft ist dem Islamischen Zentralrat, weshalb man diesen Entscheid nicht umgehend per Einschreiben spediert hatte – wie sich das bei anfechtbaren Verfügungen eigentlich gehört. Der angeblich per A-Post versandte Brief jedenfalls, scheint es bisher nicht bis ins ferne Bern geschafft zu haben. Wollte man Zeit schinden, um einer möglichen Einsprache das schützenswerte Rechtsinteresse zu entziehen? Verwundern würde es keinen. Schliesslich stehen die Chancen gut, dass ein übergeordnetes Gericht den Entscheid des Gemeinderates revidieren wird, handelt es sich doch um eine völlig grundlose Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung.

Doch was will man im Rheintal mit dieser angewandten Wagenburgmentalität bezwecken? Klar ist, dass diese Form der intoleranten Abwehrhaltung gegenüber dem Islam kein Modell für den Rest der Schweiz darstellen kann. Die Signale aus bisher allen kantonalen Parlamenten, die sich mit der Frage eines Kopftuchverbotes zu beschäftigen hatten, waren deutlich: Dafür gibt es keine Mehrheiten.

Offenbar interessiert dies die Rheintaler aber wenig. Starrköpfig beharren sie auf ihrem Ziel, das Kopftuch – koste es, was es wolle – aus ihren Schulen zu verbannen. Informations-Kampagnen, die die Perspektive der muslimischen Frauen darstellen würden, fürchtet und verbietet man – ein mit Verlaub der freiheitlichen Schweiz unwürdiges und hinterwäldlerisches Vorgehen.

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