Das Berner Statthalteramt weist eine Beschwerde des IZRS im Nachgang an eine versagte Friedenskundgebung auf dem Berner Bundesplatz von Ende April 2016 ab. Der Entscheid eröffnet den Weg für Prüfung der Beschwerde durch übergeordnete Gerichte.

Kommuniqué 22032017 – 0142

Im Frühjahr 2016 wollte der Islamische Zentralrat mit einer Friedenskundgebung auf dem Bundesplatz Flagge gegen die mörderische Ideologie des IS zeigen und zugleich die durch negative Berichte oft übertönte Friedensbotschaft des Islams in der Vordergrund rücken.

Die Berner Stadtbehörden lehnten das Gesuch mit der Begründung ab, die Sicherheit der Veranstaltung könne nicht gewährleistet werden. Allerdings konnten die Behörden über eine abstrakte allgemeine Bedrohungslage hinaus keine konkreten Gründe nennen, die eine derartige Einschränkung des Grundrechts auf freie Versammlung und damit verbunden auch die Meinungsäusserungsfreiheit hätte rechtfertigen können.

Der Rat verlegte die Kundgebung infolge in eine Berner Eventhalle und reichte Beschwerde gegen den Entscheid der Stadt Bern ein.

Nun hat der Berner Statthalter den Entscheid der Stadtbehörden erwartungsgemäss gestützt. Dies macht den Weg frei für einen Weiterzug ans Berner Verwaltungs- und erfahrungsgemäss dann letztlich ans Bundesgericht.

Der Islamische Zentralrat bedauert, dass in der Schweiz anders als etwa in Deutschland keine Möglichkeit besteht, mittels superprovisorischer Massnahmen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegenüber Willkürentscheiden von Lokalbehörden durchzusetzen.

Der Rat erinnert an das willkürliche Verbot seiner Jahreskonferenz Ende 2014 im Forum Fribourg. Damals verweigerte der Oberamtmann des Saanebezirks dem IZRS die Bewilligung – zu Unrecht, wie das Bundesgericht Ende Oktober 2015 in seinem Urteil (1C_35/2015) feststellte. Auch damals wurden abstrakte Sicherheitsbedenken geltend gemacht.

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