Die saudi-arabische Botschaft in Bern bestätigt heute den per sofort verfügten Einreisestopp für Umra-Pilger. Wer eine Umra für die kommenden Wochen gebucht hat, sollte dringend mit dem Reiseveranstalter und nicht mit der Botschaft Kontakt aufnehmen.

(jr/qi) Aufgrund des sich weltweit ausbreitenden Sars-CoV-2, auch Corona-Virus genannt, hat das Königreich Saudi-Arabien per 27. Februar 2020 beschlossen, die Einreise für alle ausländischen Staatsbürger Zwecks der kleinen Pilgerfahrt (Umra) und den damit verbundenen Besuchen der heiligen Städte Mekkah und Medina vorübergehend auszusetzen.

Wie die saudische Botschaft in Bern heute auf Nachfrage bestätigte, gilt diese Direktive ab sofort und bis auf Weiteres. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit der Einreise mit Touristenvisum für Reisende aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, sofern diese nicht zum Zweck der Umra geschieht und nicht die heiligen Städte Mekkah und Medina zum Ziel hat.

Diese Massnahme wurde präventiv zum Schutz der Pilger getroffen, da während der Umra hunderttausende Menschen aus verschiedenen Ländern in engem räumlichen Kontakt zueinander stehen und demzufolge ein erhöhtes Risiko für eine Infizierung besteht. Zur Erinnerung: Infizierte können für andere Menschen auch dann ansteckend sein, wenn sie selbst noch keinerlei Symptome verspüren. Die Inkubationszeit beträgt nach aktuellen Kenntnissen bis zu 27 Tagen.

Über den Umgang mit bestehenden Umra-Buchungen kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da die Konsequenzen für die Reisenden aus den von Saudi-Arabien getroffenen Massnahmen von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. Reisende, die eine Umra-Reise für die kommenden Wochen gebucht haben, sollten AGB des Veranstalters sorgfältig lesen und ihren Reiseveranstalter hinsichtlich des weiteren Verfahrens umgehend kontaktieren.

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