Alte Personen, welche das Fasten nicht ertragen können, dürfen das Fasten brechen und müssen aber dafür eine Sühne (fidya) zahlen. Sie müssen für jeden verpassten Tag einen Armen ernähren. Dasselbe gilt für kranke Personen, die unter keinen Umständen fasten können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert und/oder zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind und auf keine Genesung in absehbarer Zeit hoffen können.

وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ

Allah sagt: „und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen.“ (2:184)

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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016
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