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Frau im Islam

Es ist harâm als Frau Parfum ausserhalb des Hauses zu benutzen?

Frage: Es ist harâm als Frau Parfum ausserhalb des Hauses zu benutzen? Werden Parfume ohne Alkohol, wie zum Beispiel Amber, auch als Parfum im engeren Sinne angesehen?

Antwort: Es ist einer Frau nicht erlaubt Parfum anzumachen, wenn der Duft andere, fremde Männer erreicht. Allah ta’âlâ weist die Frauen darauf in der Surat An-Nur, Vers 31 hin: „Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck und Verschönerung nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blösse der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“

Gewiss gehört das Tragen von guten Düften zum Schmuck der Frau, welcher ihre Reize unterstreicht. Gemäss einer Überlieferung von Abu Musa (raa) sagte der Gesandte (sas):
„Wenn eine Frau Parfum anmacht und bei einer Gruppe von Leuten vorbeigeht und die ihren Duft riechen können, so ist sie eine so und so.“ Er sprach streng und meinte, dass sie einer Ehebrecherin gleichkäme. Diese Überlieferunng ist von Abu Dawûd (4173) und At-Tirmidhî (2786)

Zudem überlieferte Zaynab (rAa), die Frau von Ibn Mas’ûd (rAa), dass der Gesandte Allahs (saws) ihnen gesagt habe: “ Wenn ihr (Frauen) zu der Moschee kommt, so tragt kein Parfum!“ Sahih, Muslim (443).

So sehen wir, dass den Frauen das Tragen von Parfum nicht erlaubt ist, wenn diese Düfte andere Männer erreichen. Allerdings sind schweissneutralisierende Mittel, wie Deo mit ganz geringen Duftnoten, welche nicht zum Zweck des Reizes und Schmuckes dienen und nicht wahrnehmbar sind, nicht von diesem Verbot betroffen.

Selbstverständlich werden alle Düfte, selbst mit Alkohol verdünnte Duftwasser, als Parfum angesehen und sind hiermit ebenso von dem Vorhergegangen betroffen.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

Unterdrückt der Islam die Frau?

Nein, im Gegenteil. Der Islam hob die Stellung der Frau bereits vor 1400 Jahren an, indem er ihr das Scheidungsrecht, das Recht auf finanzielle Unabhängigkeit und Unterhalt, sowie das Recht, als ehrbare Frau erkannt zu werden (Kopftuch), zubilligte, und dies zu einer Zeit, in der die Frauen in der übrigen Welt, Europa eingeschlossen, keine derartigen Rechte besassen. In Bezug auf ihre gottesdienstliche Handlungen ist die Frau dem Mann gleichgestellt (Quran 33:35). Dies wird im Quran auch in 4:124 wie folgt erläutert:

„Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist – sei es Mann oder Frau – und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen und nicht im geringsten Unrecht erleiden“.

Der Islam erlaubt der Frau, nach der Heirat ihren Mädchennamen zu behalten, ihr selbstverdientes Geld zu verwalten und es so auszugeben, wie sie es wünscht. Er trägt dem Mann auf, die Frau in der Öffentlichkeit vor Belästigung zu beschützen. Der Prophet Muhammad (sas) sagte zu den muslimischen Männern: „Der Beste unter euch ist derjenige, welcher am besten zu seiner Familie ist.“

Nicht der Islam, sondern einige muslimische Männer unterdrücken heutzutage ihre Frauen. Dies geschieht aufgrund ihrer kulturellen und traditionellen Angewohnheiten oder aus Unkenntnis über ihre eigene Religion.

Wie steht es mit der Gleichstellung zwischen Mann und Frau?

Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des Einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau sich von Natur aus unterscheiden. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.

Mann und Frau sind vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Im Koran wird an vielen Stellen betont, dass die Belohnung bzw. Bestrafung im Jenseits nicht vom Geschlecht abhängig ist. So heißt es z.B. in Sure 3, Vers 195: „Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen.“ Auch gilt z.B. die Pflicht Wissen zu erlangen, für beide Geschlechter gleichermassen. Innerhalb der Ehe sind Frau und Mann bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in den Bereichen gleichgestellt, in denen sie von Natur aus gleich sind. Unterschiede gibt es da, wo Verschiedenheiten vorhanden sind. Bei den religiösen Pflichten beispielsweise gibt es für die Frau einige Erleichterungen, die mit ihrer Natur zusammenhängen und auch bezüglich des Erbrechts wird auf die Pflicht des Mannes als Versorger der Familie Rücksicht genommen.

Muss die Frau im Islam ein Kopftuch tragen?

Der Muslim sollte auch bezüglich seiner Kleidung auf Bescheidenheit Wert legen und der Mensch sollte nicht als blosses Objekt der Begierde betrachtet werden. Deshalb gibt es im Islam sowohl für Männer als auch für Frauen Bekleidungsvorschriften. Die Kleidung darf weder zu dünn sein, noch zu eng anliegen, dies damit die Körperformen nicht sichtbar werden. Die Bekleidung des Mannes muss mindestens den Bereich vom Nabel bis zum Knie bedecken, bei der Frau muss die Kleidung ihren ganzen Körper bedecken, ausser dem Gesicht und den Händen. Dies ist der einhellige Konsens aller Gelehrten im Islam. Die Verschleierung des Gesichts ist nicht vorgeschrieben, ist jedoch eine Option, welche durchaus gewählt werden kann. Diesen Regelungen liegen die Koranverse (24:31) und (33:59) zugrunde, die durch Aussagen des Propheten Muhammad (sas) weiter präzisiert werden. Diese wie auch andere Vorschriften im Islam gelten für die Muslime verbindlich ab der Pubertät, da dieser physische Einschnitt die Volljährigkeit kennzeichnet.

Befürwortet der Islam die Zwangsheirat?

Aus den normativen Quelltexten ergibt sich nach einer kurzen Analyse, dass eine Zwangsheirat im Islam nicht erst in der Moderne in Verruf geraten ist, sondern schon seit jeher aktiv verboten wird. Folgende Überlieferungen aus der Prophetentradition machen dies eindeutig:

Buraida sagte, dass eine junge Frau zum Propheten kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.“ (Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and Al-Nasa’i)

Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs, und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138)

Darf eine Muslima einen Nicht-Muslimen heiraten?

Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten entstehen, wie z.Bsp. bei der Frage einer religiösen Kindererziehung. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.Bsp. in der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten (Koran 2:221).

Warum trägt die Frau im Islam ein Kopftuch (Hijab)?

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau und sie dienen dazu, die gegenseitige Würde und Achtung zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, welche die Körperformen bedeckt, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare der Frau ein wichtiger Bestandteil ihrer Attraktivität ausmachen, sollte sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31.

Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit von Männern, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die Muslima sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch als Vorbild für Jüngere dient, ist es besser, wenn sie weiterhin die islamische Kleidungsregelung einhält.

Darf eine Frau trotz ihrer Blutungen fasten?

Wenn es sich um ihre Menstruation oder um das Wochenbett handelt, so ist es ihr untersagt zu fasten. Sie muss die verpassten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Falls es sich nicht um die beiden erwähnten Blutungen handelt, so ist sie verpflichtet zu fasten.

Aisha (rAa) sagte: „Wir hatten unsere Menstruation in der Zeit der Gesandten (sas), so wurde uns befohlen das Fasten nachzuholen, nicht aber das Gebet.“ (Bukhari und Muslim)

Wird das Fasten annulliert, wenn eine Muslima ihre islamische Kleiderordnung nicht einhält?

Nein, obwohl sie eine ihrer Pflichten missachtet, hat dies keinen Einfluss auf die Korrektheit ihres Fastens. Sie ist genauso verpflichtet, wie alle anderen Muslime das Fasten einzuhalten.

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