Liebe Abonnentinnen und Abonnenten des IZRS Newsletters, Assalaamu 'Aleikum wa rahmatullahi wa barakaatuhu
Der Ramadan geht ins letzte und damit intensivste Drittel. Ab heute Nacht (21. Ramadan) kann jeweils an den ungeraden Daten die Nacht der Verheissung oder der Macht (Lailat ul- Qadar) eintreten. Muslime sind angehalten diese ungeraden Nächte möglichst mit Andenken (dhikr) und Gebeten (tahajjud) zu verbringen. Der Qur'an verspricht den Gläubigen, dass die Lailat ul-Qadar besser ist als 1000 Monate und damit auch die guten Taten in dieser Nacht entsprechend vielfach mit Gutem vergolten werden.
Unsere Informationscrew, i.d.R. bestehend aus zehn bis fünzehn Personen, nutzte das erhöhte Besucheraufkommen in den Schweizer Moscheen, um die Arbeit des Zentralrates den Gläubigen in allen Landesteilen vorzustellen. Es ist uns als Basisorganisation ein wichtiges Anliegen, dass wir den Kontakt zur Basis auch nach dem Ramadan durch fortwährende Moscheebesuche in allen Landesteilen aufrecht erhalten. Die verstärkte Präsenz an der Basis wirkt sich positiv auf das Wachstum der Mitgliederzahlen aus, das sich vor allem seit Beginn des Ramadans wieder deutlich verstärkt hat.
Schliesslich ist es uns ein Anliegen, die Offenheit und Flexibilität unserer Organisation zu betonen. Der Zentralrat soll allen Muslimen und Musliminnen dienen - egal welcher Denktradition, Sprache oder Kultur sie angehören. Wer sich auch immer positiv einbringen möchte, hat die Möglichkeit dies z.B. durch Beantragung der Aktivmitgliedschaft zu tun.
Und zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass die Ramadan Hotline (033 533 38 30) noch bis am ersten Tag des Eid al Fitrs zur Verfügung steht. Das Ende des Ramadans werden wir zudem auf der Webseite klar sichtbar ankündigen.
Bekannt für seine polarisierenden Kolumnen und seine kontroversen Standpunkte ist der von Ringier protegierte Publizist Frank A. Meyer. Anfang November 2009 nannte Meyer den Islam in einem Blick Interview eine «religiöse Behinderung» und behauptete ernsthaft, dass Religiosität den Lernwillen Jugendlicher ersticke. Zwar kritisiere er jede Form des Religiösen, doch sei der Islam eben «eine besonders harte Religion».
Anfang März wetterte Meyer gegen den Entscheid des Bundesrates, kein schweizweites «Burka-Verbot» einführen zu wollen. Muslimische Frauen seien «Leibeigene», die es vom Joch ihrer Männer zu befreien gelte, so der Tenor seiner «Larifari» Kolumne.
Und nun, letzten Sonntag das: Meyer regt sich einmal mehr im Namen der Freiheit über die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) auf, nachdem jene verlauten liess, dass sie ein Kopftuchverbot für Schülerinnen klar ablehne. In der typischen Manier eines berufenen Islam-Kritikers wird der Islam als eine totalitäre Ideologie karikiert. Es sei ihm unmöglich, «die islamische Unterdrückungs-Litanei gegen Frauen auf einer Zeitungsseite auch nur verkürzt wiederzugeben». Koran, Scharia und Überlieferung bildeten ausserdem «einen religiösen Kosmos der systematischen Frauenverachtung, Frauenentrechtung, Frauenpeinigung», wütet Meyer weiter.
Doch dann gehen dem im fernen Berlin lebenden Kolumnisten die Nerven durch. Wieso «islamfeindlich» überhaupt ein Schimpfwort sei, wundert sich Meyer neuerdings und plädiert dafür, Islamfeindlichkeit als eine positive staatsbürgerliche Tugend zu verstehen:
«Waren die Demokraten von links bis rechts nicht auch «kommunismusfeindlich» und «faschismusfeindlich»? Ist es für Demokraten nicht ganz einfach Pflicht, «totalitarismusfeindlich» zu sein?»
Damit ruft er explizit zu Feindseligkeiten gegenüber dem Islam und damit nur logisch verbunden gegen seine Anhänger auf. Der dahinterliegenden Gedanken Meyers ist offensichtlich: Der Islam sei keine Religion, sondern eine totalitäre Ideologie, der Feindlichkeit geradezu gebühre. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses sowie der freien Kultusausübung gemäss Art. 15 BV wäre damit hinfällig. Muslime könnten als Bekenner des Islams systematischer Verfolgung und Ächtung ausgesetzt werden. Die blosse Zugehörigkeit zu dieser Religion – oder in Meyers Denkkategorie eben «Ideologie» rechtfertigt ebendiese «Feindlichkeit».
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) ist schockiert über Meyers Äusserungen und prüft rechtliche Schritte.
Newsletter 8/2010
Das grosse Schweigen im Kanton St. Gallen – ein Zeichen der Macht- und Ratlosigkeit?
Bildungsdirektor Stefan Kölliker hat mit einem Schlag alle bis jetzt hochgelobten und mit viel Pomp zelebrierten Bemühungen um den interreligiösen Dialog im Kanton St. Gallen vernichtet. Er hat gezeigt, dass die sogenannte «St.Galler Erklärung» von 2005 nichts taugt und diese gleich durch den Papier-Shredder gejagt. Er hat nicht nur seine Regierungsratskollegen und –Kolleginnen lächerlich gemacht sondern auch das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte des Kantons St. Gallen. Gleichzeitig hat er seine eigene Behörde, den Erziehungsrat, überflüssig gemacht und ins Abseits manövriert. Und der ganze Kanton schweigt.
Von Oscar A.M. Bergamin
Im Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte im Departement des Innern des Kantons St. Gallen wird immer wieder betont, dass die religiöse und kulturelle Diversität der Schweizer Gesellschaft als Chance des Zusammenlebens in der Gemeinde zu verstehen und zu nutzen sei. Im Januar dieses Jahres schrieb das Kompetenzzentrum zum ersten Mal den St.Galler Integrationspreis «Goldener Enzian» aus. Ausgezeichnet werden Projekte, die einen innovativen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben leisten. Die Preisverleihung findet am 17.November im Pfalzkeller statt. Wer den Preis erhält ist noch nicht bekannt, wer ihn sicher nicht bekommt schon: Regierungsrat und Bildungsdirektor Stefan Kölliker.
Verantwortung auf 76 Schulgemeinden abgeschoben
«Der Erziehungsrat hat ein Kreisschreiben zu Bekleidungsvorschriften in der Volksschule erlassen. Er ist dabei der Ansicht, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen ein Kopfbedeckungsverbot für den Schulbetrieb erlassen können. Darunter fällt auch das Tragen des Kopftuches. Den Gemeinden wird geraten, ein solches Verbot in einem Reglement, welches dem fakultativen Referendum untersteht, zu verankern», so die nüchterne Mitteilung. Vermutlich hat man in der St.Galler Staatskanzlei beim Tippen dieser Nachricht schon ein paar Mal leer schlucken müssen. Das Bildungsdepartement sei in den letzten Monaten von Gemeinden kontaktiert worden, wie der Umgang mit Kleidungsvorschriften und Kopfbedeckungen während des Schulbetriebes zu handhaben sei, heisst es weiter. Gemeint sind hier islamische Kopfbedeckungen und nicht etwa andere Kappen oder Mützen, wie aus der Mitteilung klar hervorgeht. Wer nun meint, Bildungsdirektor Kölliker habe vor lauter Anfragen auf seinem Schreibtisch seinen Arbeitsplatz nicht mehr gefunden, täuscht sich. Es handelte sich um zwei Anfragen, wobei eine Familie von den Schulbehörden derart in die Mangel genommen wurde, dass sie sich gezwungen sah wegzuziehen. Nicht aus Überforderung, sondern seinem Parteiprogramm entsprechend, hat sich Kölliker gemütlich in seinem Schreibtischsessel zurückgelehnt und die für ihn angenehmste Lösung gefunden: Er schiebt die Verantwortung auf die 85 politischen Gemeinden und 76 Schulgemeinden des Kantons ab. Sie sollen selber zu Recht kommen und das «Problem» - das es eigentlich nirgends gibt – selber lösen in dem sie eine Schulordnung schreiben die im Widerspruch zur Bundesverfassung steht.
In der Schweiz gibt es noch kaum Angebote für islamischen Religionsunterricht (IRU) an öffentlichen Schulen. Diejenigen, die es heute gibt, sind sehr divers und je nach Kanton verschieden aufgebaut. In Zürich existiert zum Beispiel ein Angebot in Zusammenarbeit mit der türkischen «Schweizerischen Islamischen Glaubensgemeinschaft (SIG)», wobei die Schülerinnen und Schüler jeweils in ihrer Freizeit in den Räumlichkeiten der SIG unterrichtet werden. Zwar stehe das Projekt im Einvernehmen mit den Behörden. Die Auslagerung aus dem regulären, öffentlichen Schulhaus erzeugt jedoch einen bestenfalls noch semi-offiziellen Charakter.
In Luzern gibt es in zwei Gemeinden seit 2002/2003 Angebote für islamischen Religionsunterricht im Rahmen des regulären Schulalltags. Seit einigen Wochen startete auch Kreuzlingen den Versuch, sein IRU-Modell in den Schulbetrieb zu integrieren, wobei hier allerdings die Finanzierung mittel- und langfristig nicht gesichert scheint. Bern kennt dagegen kein vergleichbares Projekt. Hier wie dort besuchen muslimische Kinder auch informelle Religionsunterrichte, die von ihren jeweiligen Glaubensgemeinschaften an den Wochenenden angeboten werden.
IRU unterscheidet sich dem Programm nach klar vom religionswissenschaftlich geprägten Ethik-Unterricht, in dem alle grösseren Religionen aus wissenschaftlicher, vielleicht auch säkularer Sicht dargstellt werden. IRU sollte das islamische Pendant zum christlichen Religionsunterricht sein, der in allen Kantonen von den öffentlich-rechtlichen Landeskirchen durchgeführt und finanziert wird. Es soll ebenfalls gemäss Programm eine religiöse Innenperspektive vermittelt werden. Ziel ist also keine Übersichtsdarstellung, sondern eigentlich das Vermitteln von Teilen des religiösen Kanons. Im Zusammenhang mit dem nun langsam aufkommenden islamischen Religionsunterricht ergeben sich u.a. wegen der strukturellen Ungleichheit zwischen muslimischen (nicht öffentlich-rechtlich anerkannten) Gemeinschaften und den christlichen Landeskirchen einige Problemfelder.
1.) Finanzierung
Anders als beim christlichen Religionsunterricht müssen die muslimischen Familien, die ihre Kinder für den IRU anmelden, meist selbst in die Tasche greifen. Die Muslime können oder wollen bisher aufgrund der nicht öffentlich-rechtlichen Anerkennung ihrer Gemeinschaften keine «Kirchensteuern» erheben, um solche Projekte zu finanzieren.
2.) Lehrmittel
In deutscher Sprache liegen bisher nur Lehrmittel aus Deutschland vor. In den letzten Monaten gab vor allem die Serie «Saphir» zu reden, die von Islamwissenschaftlern (nicht Theologen!) um die umstrittene Lamya Kaddor herausgegeben wird. Das Buch 5/6 der Saphir-Serie wird neuerdings zum Missfallen einiger Eltern auch in Kreuzlingen eingesetzt. Eine Kommission des Islamischen Zentralrates prüft zurzeit das Lehrbuch auf seine theologische Stichhaltigkeit und liefert dazu noch im laufenden Halbjahr einen Bericht z.H. des Vorstandes ab.
3.) Einflussnahme durch Behörden und Kirchen
Betrachtet man die hinter den verschiedenen IRUs stehenden Strukturen genauer, fällt auf, dass die freie Unterrichtsgestaltung ziemlich eingeschränkt ist. Kein einziges uns bekanntes Projekt ist vollständig auf ein genuines Interesse der muslimischen Gemeinschaft zurückzuführen, geschweige denn ausgerichtet. Gerade in Kreuzlingen sitzt dem Trägerverein VIUK ein nicht-muslimischer, ehemaliger Integrationsbeauftragter vor. Die beiden muslimischen Gemeinschaften (Türken und Albaner) dürfen immerhin im Vorstand beisitzen. Liest man die Konzepte der IRUs, befällt einen das Gefühl, dass es sich mehrheitlich um Integrationskurse für Migranten aus muslimisch geprägten Ländern und weniger um eigentlichen Islamunterricht handelt.
4.) Qualifikation der Lehrer/innen
Während die Landeskirchen über genügend fachlich gut ausgebildete Theologen für den christlichen Religionsunterricht verfügen, mangelt es zugegebenermassen den muslimischen Gemeinschaften an vergleichbaren Fachkräften. Es ist zwar der Tendenz nach eine Besserung im Gange, doch es dürfte noch ein Jahrzehnt verstreichen, bis eine substantielle Verbesserung spürbar wird. Der Status quo jedenfalls ist unbefriedigend. Pädagoginnen, Religionssoziologen und Islamwissenschaftler prägen die Reihen der IRU-Lehrerschaft. Praktisch allen fehlt es am nötigen theologischen Fachwissen, um dem Zielanspruch des IRUs (Innenperspektive des Religiösen zu vermitteln) gerecht zu werden.
Aus Sicht der Muslime darf der IRU keinesfalls zu einem Instrument staatlicher Religionslenkung verkommen. Ein erfolgreiches Konzept muss die Interessen der verschiedenen Denktraditionen innerhalb des Islams berücksichtigen und sollte nicht in Verdacht geraten, durch staatliche Einflussnahme einen der christlichen oder atheistischen Mehrheit besonders genehmen «Islam» anzustreben. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) steht aber dem IRU grundsätzlich positiv gegenüber und kann sich unter Umständen zukünftig auch vorstellen, die einen oder anderen Projekte ganz oder teilweise zu finanzieren.
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In der Schweiz gibt es noch kaum Angebote für islamischen Religionsunterricht (IRU) an öffentlichen Schulen. Diejenigen, die es heute gibt, sind sehr divers und je nach Kanton verschieden aufgebaut. In Zürich existiert zum Beispiel ein Angebot in Zusammenarbeit mit der türkischen «Schweizerischen Islamischen Glaubensgemeinschaft (SIG)», wobei die Schülerinnen und Schüler jeweils in ihrer Freizeit in den Räumlichkeiten der SIG unterrichtet werden. Zwar stehe das Projekt im Einvernehmen mit den Behörden. Die Auslagerung aus dem regulären öffentlichen Schulhaus erzeugt jedoch einen bestenfalls noch semi-offiziellen Charakter. In Luzern gibt es in zwei Gemeinden seit 2002/2003 Angebote für islamischen Religionsunterricht im Rahmen des regulären Schulalltags. Seit einigen Wochen startete auch Kreuzlingen den Versuch, sein IRU-Modell in den Schulbetrieb zu integrieren, wobei hier allerdings die Finanzierung mittel- und langfristig nicht gesichert scheint. Bern kennt dagegen kein vergleichbares Projekt. Hier wie dort besuchen muslimische Kinder auch informelle Religionsunterrichte, die von ihren jeweiligen Glaubensgemeinschaften an den Wochenenden angeboten werden. IRU unterscheidet sich dem Programm nach klar vom religionswissenschaftlich geprägten Ethik-Unterricht, in dem alle grösseren Religionen aus wissenschaftlicher, vielleicht auch säkularer Sicht dargstellt werden. IRU sollte das islamische Pendant zum christlichen Religionsunterricht sein, der in allen Kantonen von den öffentlich-rechtlichen Landeskirchen durchgeführt und finanziert wird. Es soll ebenfalls gemäss Programm eine religiöse Innenperspektive vermittelt werden. Ziel ist also keine Übersichtsdarstellung, sondern eigentlich das Vermitteln von Teilen des religiösen Kanons. Im Zusammenhang mit dem nun langsam aufkommenden islamischen Religionsunterricht ergeben sich u.a. wegen der strukturellen Ungleichheit zwischen muslimischen (nicht öffentlich-rechtlich anerkannten) Gemeinschaften und den christlichen Landeskirchen einige Problemfelder. 1.) Finanzierung Anders als beim christlichen Religionsunterricht müssen die muslimischen Familien, die ihre Kinder für den IRU anmelden, meist selbst in die Tasche greifen. Die Muslime können oder wollen bisher aufgrund der nicht öffentlich-rechtlichen Anerkennung ihrer Gemeinschaften keine «Kirchensteuern» erheben, um solche Projekte zu finanzieren. 2.) Lehrmittel In deutscher Sprache liegen bisher nur Lehrmittel aus Deutschland vor. In den letzten Monaten gab vor allem die Serie «Saphir» zu reden, die von Islamwissenschaftlern (nicht Theologen!) um die umstrittene Lamya Kaddor herausgegeben wird. Das Buch 5/6 der Saphir-Serie wird neuerdings zum Missfallen einiger Eltern auch in Kreuzlingen eingesetzt. Eine Kommission des Islamischen Zentralrates prüft zurzeit das Lehrbuch auf seine theologische Stichhaltigkeit und liefert dazu noch im laufenden Halbjahr einen Bericht z.H. des Vorstandes ab. 3.) Einflussnahme durch Behörden und Kirchen Betrachtet man die hinter den verschiedenen IRUs stehenden Strukturen genauer, fällt auf, dass die freie Unterrichtsgestaltung ziemlich eingeschränkt ist. Kein einziges uns bekanntes Projekt ist vollständig auf ein genuines Interesse der muslimischen Gemeinschaft zurückzuführen, geschweige denn ausgerichtet. Gerade in Kreuzlingen sitzt dem Trägerverein VIUK ein nicht-muslimischer, ehemaliger Integrationsbeauftragter vor. Die beiden muslimischen Gemeinschaften (Türken und Albaner) dürfen immerhin im Vorstand beisitzen. Liest man die Konzepte der IRUs, befällt einen das Gefühl, dass es sich mehrheitlich um Integrationskurse für Migranten aus muslimisch geprägten Ländern und weniger um eigentlichen Islamunterricht handelt. 4.) Qualifikation der Lehrer/innen Während die Landeskirchen über genügend fachlich gut ausgebildete Theologen für den christlichen Religionsunterricht verfügen, mangelt es zugegebenermassen den muslimischen Gemeinschaften an vergleichbaren Fachkräften. Es ist zwar der Tendenz nach eine Besserung im Gange, doch es dürfte noch ein Jahrzehnt verstreichen, bis eine substantielle Verbesserung spürbar wird. Der Status quo jedenfalls ist unbefriedigend. Pädagoginnen, Religionssoziologen und Islamwissenschaftler prägen die Reihen der IRU-Lehrerschaft. Praktisch allen fehlt es am nötigen theologischen Fachwissen, um dem Zielanspruch des IRUs (Innenperspektive des Religiösen zu vermitteln) gerecht zu werden. Aus Sicht der Muslime darf der IRU keinesfalls zu einem Instrument staatlicher Religionslenkung verkommen. Ein erfolgreiches Konzept muss die Interessen der verschiedenen Denktraditionen innerhalb des Islams berücksichtigen und sollte nicht in Verdacht geraten, durch staatliche Einflussnahme einen der christlichen oder atheistischen Mehrheit besonders genehmen «Islam» anzustreben. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) steht aber dem IRU grundsätzlich positiv gegenüber und kann sich unter Umständen zukünftig auch vorstellen, die einen oder anderen Projekte ganz oder teilweise zu finanzieren.