| Über die Integrationsdebatte zum Wertetotalitarismus? |
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Kairo/Bern, 23.04.2010 Bei uns herrschen, wie gesagt, andere Paradigmen vor. Zum einen ist es den Muslimen per Volkswillen verboten, Minarette zu bauen, zum anderen fordert man Muslime – Schweizer Konvertiten eingeschlossen – auf, sich zu integrieren. Dass es auch in einer heterogenen Gesellschaft eine Form der Integration migrierender Individuen braucht, bestreiten nicht einmal die Kommunitaristen um Charles Taylor. Die Frage ist, was man unter Integration versteht. Bevor der Integrationsbegriff sinnvoll diskutiert werden kann, müssen seine Prämissen offengelegt werden. Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, welche Gesellschaftsform in der Schweiz existiert und wie sich die Beziehungen zwischen Gemeinschaft, Gesellschaft und Staat gestalten. Infolge dieser Werteinkongruenz innerhalb der heterogenen Gesellschaft erscheint die Forderung nach Anerkennung der schweizerischen Werte im Zuge der Integrationsdebatte als irreführend und konstruiert. Wenn man über Werte debattiert, sollte man sich diese Problematik stets vor Augen führen. Wer die Anerkennung bestimmter Werte fordert, muss zunächst einmal definieren, welche Werte er genau meint. So gibt es den durchaus berechtigten Begriff der Grund- oder Kernwerte, die z.B. die Menschenrechte gemäss der EMRK aber auch die Respektierung der gesamten nationalen Rechtsordnung miteinschliesst. Es gibt wohl in der Schweiz kein Kollektiv, das sich diesem Rahmen aktiv entzieht. Gegenüber der muslimischen Gemeinschaft manifestiert sich in den letzten Jahren eine zunehmende Werteintoleranz. Verschiedene Gruppen aus der Gesellschaft interpretieren die Grundwerte immer weiter in den Bereich der gemeinschaftsspezifischen oder erweiterten Werte hinein. Obwohl ein Kopftuch die negative Freiheit eines Nicht-Muslims in keinster Weise einschränken sollte – von seinem potentiellen Anspruch auf ungehindertes, triebhaftes Anstarren der Frau einmal abgesehen – glaubt man hier zunehmend einen Wertekonflikt austragen zu müssen. Ähnlich verhält es sich bei vielen weiteren Fragen rund um die islamische Ethik und den Kultus. An die Stelle von gegenseitiger Akzeptanz im Wissen um differente Weltanschauungen rückt vermehrt ein hegemonialer Wertediskurs mit dem Ziel das Andere zu problematisieren. In jüngster Zeit häufen sich u.a. Konflikte am Arbeitsplatz, weil ein Muslim z.B. seinen Pflichtgebeten nachkommen möchte. Nicht das Beten des Muslims, das übrigens in fast allen Fällen in regulären Pausen abgewickelt werden kann, ist neu, sondern die Wahrnehmung, dass man einen Muslim im Betrieb angestellt hat, der zudem noch betet. Für diese Form der erhöhten Sensibilisierung sorgt der allgemeine Islam-Diskurs, welcher seit einem Jahrzehnt Muslime vor allem mit Negativa in Verbindung bringt. Auch die Schweizer Armee erliess kürzlich Richtlinien, die den Umgang mit Muslimen regeln sollen. Darin wird zwar anerkannt, dass Muslime kein Schweinefleisch konsumieren, dafür die Kultusfreiheit auf zeitgerechtes Verrichten der fünf Pflichtgebete nicht zugestanden. Darf ein religiöser Mensch seinen grundlegenden Pflichten gegenüber Gott aus niedrigen Gründen nicht mehr nachkommen, versteht er sich schnell als Opfer eines Wertetotalitarismus. Diese Entwicklungen lassen sich auch von der Krönung des Irrationalen, dem Minarett-Verbot, nicht gesondert analysieren. Zwar befinden wir uns heute nicht im Huntington’schen „Clash of Civilizations“ Paradigma, dafür aber offensichtlich in einer Art „Clash of Values“ zwischen europäischen Gesellschaften und ihren muslimischen Gemeinschaften. Es könnte nicht schaden, würde man sich wieder auf das Konzept der heterogenen Gesellschaft zurückbesinnen. Eine juristisch homogene Entität, mit einer verbindlichen Rechtsordnung, die darin aber vielen Gemeinschaften weitestgehende juridische Entfaltungsfreiheiten einräumt, ist wohl die pragmatischste Zukunftsperspektive für ein System, das sich gerne selbst als tolerant und pluralistisch beschreibt. |