Schleremer Parlament gegen muslimisches Grabfeld
Schleremer Parlament gegen muslimisches Grabfeld

Der Islamische Zentralrat bedauert den Widerstand des Schlieremer Gemeindeparlaments gegen das geplante muslimische Grabfeld auf dem öffentlichen Gemeindefriedhof. Der Entscheid sendet ein falsches Signal aus.

Kommuniqué 24062013-0071

Der Islamische Zentralrat bedauert den Entscheid des Schlieremer Gemeindeparlaments, den rund 16.5% Muslimen in der Gemeinde kein rituskonformes Grabfeld innerhalb des bestehenden Friedhofs zu gewähren.

Der Stadtrat hatte die Zeichen der Zeit erkannt und im Rahmen einer Totalrevision der „Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen“ u.a. auch die Möglichkeit eines muslimischen Grabfeldes vorgesehen und seine Position vor den Parlamentarieren auch sachlich vertreten. Diesem Ansinnen machte heute eine deutliche Mehrheit im Gemeindeparlament einen Strich durch die Rechnung. Sie wies die Vorlage mit 22 zu 10 Stimmen an den Stadtrat zurück.

Falsches Signal

Mit der ablehnenden Haltung sendet das Gemeindeparlament landesweit ein falsches Signal aus. Der Islamische Zentralrat befürchtet, dass sich in Zukunft auch andere Gemeinden dieser Haltung anschliessen und sich dadurch der Trend hin zur Gewährung muslimischer Grabfelder im Rahmen der bestehenden Gemeindefriedhöfe wieder verlangsamen könnte.

Dabei ist die Abgrenzung muslimischer Grabfelder innerhalb bestehender Friedhöfe die kostengünstigste und praktikabelste aller möglichen Lösungen. Bei einem Anteil von durchschnittlich weniger als 5% Muslime an der Schweizer Wohnbevölkerung macht es keinen Sinn, in jeder Wohngemeinde einen separaten Friedhof zu errichten.

Keine Sonder- sondern Verfassungsrechte

Die Argumentation der GPK-Mehrheit, wonach es ihr darum gehe, keine Sonderrechte für Muslime zu schaffen, ist nicht schlüssig. Die bestehende Friedhofs- und Bestattungsverordnung geht auf das Jahr 1963 zurück. Heute, 50 Jahre später, hat sich die konfessionelle Landschaft der Gemeinde grundlegend geändert. Mit 16.5% muslimischem Anteil an der Wohnbevölkerung tut eine Anpassung der auf den christlichen Ritus ausgerichteten Verordnung Not. Die Bundesverfassung schreibt die Wahrung der Menschenwürde vor. Dazu gehört unzweifelhaft aber auch ein schickliches Begräbnis, d.h. eines, das den religiösen Riten entspricht.

Der heutige Entscheid verzögert die Möglichkeit einer Bestattung nach islamischem Ritus in Schlieren auf unabsehbare Zeit. Dies zwingt die Muslime weiterhin, sich schon zu Lebzeiten auf die letzte Ruhestätte irgendwo im Ausland, fernab der Schweizer Heimat einzustellen.

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