Bern, 21.03.2011

(ni) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält in seinem endgültigen Urteil bezüglich Kreuze in Schulzimmern fest, dass Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzen. Es lasse sich nicht beweisen, dass ein Kruzifix an der Wand einen Einfluss auf die Schüler habe, befanden die Richter am Freitag.

Die Kleine Kammer des EGMR entschied im November 2009 anders. In ihrem Urteil hiess es, dass die auf staatliche Anordnung hin aufgehängten Kreuze in den Klassenzimmern Italiens das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Religionsfreiheit der Schüler verletzten.

Mit dem definitiven Urteil der Grossen Kammer wurde dieser Entscheid nun aufgehoben. Die 17 Richter sahen in diesem Fall keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonventionen.

Das Kruzifix an der Wand ist ein «passives Symbol»

Ausgangspunkt des Urteils war die Klage einer Italienerin und ihrer beiden inzwischen erwachsenen Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ihrer Schule ausgeschlossen fühlten. Daraufhin zog die Familie vergeblich durch alle Instanzen – bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nachdem ihre Klage immer negativ beantwortet wurde, wendete sich die Familie 2006 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Im November 2009 gab die Kleine Kammer des Strassburger Gerichtshof der Mutter und ihren Söhnen Recht. Die italienische Regierung beantragte daraufhin, unterstützt von anderen Staaten und Organisationen, die Überprüfungen durch die Grosse Kammer des EGMR. In ihrer Argumentation hielt sie fest, dass das Kreuz die Werte der italienischen Kultur symbolisiere. Das Kruzifix sei ein «volkstümliches Symbol».

Im Urteil der Grossen Kammer wird das Kruzifix an der Wand als «passives Symbol» bezeichnet und könne nicht mit einem Vortrag oder der Teilnahme an einer religiösen Handlung verglichen werden.
Die schulische Umgebung in Italien sei offen für andere Religionen. Das Tragen von Kleidungsstücken, die durch die Religion vorgeschrieben werden, wie das islamische Kopftuch, seien nicht verboten und teilweise werde auch das Ende des Ramadans in den Schulen gefeiert.

Urteil wird auch in der Schweiz begrüsst

Das Strassburger Urteil wird hier in der Schweiz vom überparteilichen Petitionskomitee «Kruzifix bleibt», das in Luzern fast 12’000 Unterschriften für Kruzifixe in Schulzimmern zusammengetragen hat, begrüsst. Für jene Leute, welche die traditionellen Werte vertreten, sei dies ein gutes Urteil, sagte der Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger in einer Stellungsnahme im Schweizer Fernsehen.

Der Islamische Zentralrat begrüsst den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ebenfalls. Das Urteil steht für interreligiöse Toleranz und fördert den Religionspluralismus. Als im letzten Herbst die Debatte über Kreuze in Schweizer Schulzimmern entbrannte, forderte der IZRS Toleranz gegenüber den Kruzifixen. (Der Islamische Zentralrat spricht sich für Toleranz im Umgang mit Kruzifixen aus).

Der Zentralrat betont jedoch, dass ein direkter Vergleich zwischen dem islamischen Kopftuch (Hijab) und dem Kruzifix nicht möglich ist. Im Vergleich zum Kreuz oder Kruzifix, welches lediglich als Symbol für den christlichen Glauben steht, ist der Hijab ein fester normativer Bestandteil in der islamischen Glaubenspraxis. Das Tragen des Hijabs hat daher keinen Symbolcharakter, sondern ist eine Kultushandlung.

Quelle: Swissinfo, Kruzifixe in Schulen verstossen nicht gegen Grundrechte, 18.03.2011

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