Der Islamische Zentralrat begrüsst das Votum des Grossen Rats von heute Morgen. Der Rat hat die SVP-Initiative zur Einführung eines Kopftuchverbots an Walliser Schulen für ungültig erklärt. Dies weil sie gegen verfassungsmässige Grundrechte verstiess.

Kommuniqué 13122017 – 0155

Heute Morgen stimmten 93 Grossräte für Ungültigkeit der von der SVP eingereichten Volksinitiative, die auf ein Kopftuchverbot an Walliser Schulen abzielte. 24 stimmten dagegen. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) lobt den Mut der Grossräte, die verfassungsfeindliche Initiative ausser Gefecht zu setzen.

Die SVP versuchte im Kanton Wallis eine gesetzliche Grundlage für einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte muslimischer Schülerinnen zu schaffen, verkannte aber, dass sie damit das Fundament legen könnte, um letztlich alle religiösen Einflüsse wie etwa auch das Kruzifix aus den Schulzimmern zu verbannen.

Das Bundesgericht urteilte Ende 2015 im Fall einer Schülerin aus dem Kanton St. Gallen (2C_121/2015), dass ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot an Schulen nicht zulässig sei. Das Gericht erkannte richtig, dass das Tragen des Kopftuchs durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt sei und ein Verbot einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen bedeuten würde. Ein solcher Eingriff ist grundsätzlich zwar möglich, jedoch nur unter engen durch die Bundesverfassung definierten Voraussetzungen, welche vor Gericht herangezogen.

Vorlage vom Tisch

Nach der Abfuhr im Grossen Rat ist die Initiative gescheitert. Der IZRS begrüsst den Mut der Walliser Grossräte, sich gegen den Versuch der SVP zu stellen, die Gesellschaft zu spalten. Er erhofft sich dadurch eine Signalwirkung und wünscht sich auch auf nationaler Ebene mehr Mut, vergleichbaren Angriffen auf die Grundrechte entschieden entgegenzutreten.

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