Kommuniqué 09032011-0032

Bern, 09.03.2011

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) begrüsst das deutliche Votum des Ständerates gegen ein vom Kanton Aargau gefordertes “nationales Verhüllungsverbot”.

Wie in der Vergangenheit immer wieder betont, hätte ein solches Verbot  keinerlei Zusatznutzen gebracht. Die bestehende Gesetzgebung reicht aus, um in notwendigen Situationen, wie auf einer Amtsstelle oder an Grenzübergängen, die Preisgabe des Gesichts auch von verschleierten Frauen einzufordern. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat in der Vergangenheit stets betont, dass Betroffene den Weisungen von Beamten in entsprechenden Fällen Folge zu leisten haben. Ausserdem sind dem Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) bis heute keinerlei Probleme im Umgang mit Frauen bekannt, die den Gesichtsschleier tragen.

Wenn gewisse Kreise wegen einem Stück Stoff die öffentliche Sicherheit als gefährdet darstellen, so klingt dies nach Ablehnung der Waffeninitiative vom 13.2.2011 paradox, zumal sie ja gerade in denselben Kreisen auf den grössten Widerstand gestossen war. Dabei ist der Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Feuerwaffen und der öffentlichen Sicherheit eher nachvollziehbar als im Falle eines Gesichtsschleiers.

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