Die SRF-Sendung «Kontext» vom 09. Dezember 2016 hatte unter Muslimen aufgrund fehlender Differenzierung für Aufsehen gesorgt. Der Islamische Zentralrat reagierte mit einer Beschwerde bei der Ombudsstelle der SRG. Jene stellt sich nun in ihrer Antwort hinter die Programmverantwortlichen und doppelt nach.

(qi) Die Beschwerde beanstandet einerseits die von der Redaktion eingeführte, nach Ansicht des IZRS, unhaltbare Dichotomisierung des facettenreichen muslimischen Spektrums in «liberale», sprich gute und «radikale», sprich böse Muslime, wobei es gemäss Redaktor Raffael Zehnder die Aufgabe der Zivilgesellschaft sei, eben diese «Radikalen» nicht aus den Augen zu verlieren. Andererseits gebe es inhaltliche Fehler, welche nicht zuletzt aufgrund des fehlenden Widerspruchs beim Hörer verbreitete Stereotypen wie etwa, der Islam sei nicht mit Demokratie zu vereinbaren, schon zu Beginn der Sendung festigen würden.

Die Sendung vermittle dem Zuhörer ein verzerrtes Bild der muslimischen Realität in Mitteleuropa. So würden «Strenggläubige» im selben Nebensatz mit «Radikalen» und «Extremisten» genannt. Die Sendung lasse dazwischen keinen Spielraum für eine friedliche und gemäss der Bundesverfassung auch legitime islamische Orthodoxie.

Die Programmverantwortlichen und die Ombudsstelle befassten sich eingehend mit der Beschwerde, wiesen die Kritik jedoch fast vollständig zurück. Während die Programmverantwortlichen inhaltlich auf die Kritik eingingen, verstieg sich der eigentlich auf Neutralität verpflichtete Ombudsmann in eine belehrende Vorlesung über die Vielfalt der islamischen Denominationen, um dann endlich seiner subjektiven Meinung freien Lauf zu lassen, wonach «die Grenze zwischen orthodoxen Muslimen und Dschihadisten fliessend» sei.

Demnach fehle es nicht, am mangelnden Differenzierungsvermögen der Redaktion, sondern sei gar nicht so abwegig, wenn strenggläubige Muslime und Extremisten über einen Kamm geschert würden.

«Es ist bekannt, dass die Terroristen des „Islamischen Staats“ vorwiegend aus dem salafistischen Milieu stammen. Die Al-Qaida und die Dschabat Fatah asch-Scham (in Syrien) stehen ebenfalls der salafistisch-wahabitischen Auslegung des Islams nahe, die Muslimbrüder (in Ägypten, Nordafrika und Syrien), die Hamas (in Palästina), Boko Haram (in Nigeria) und die Taliban (in Afghanistan und Pakistan) folgen ähnlichen traditionellen sunnitischen Glaubensrichtungen, und die Hisbollah vertritt ein fundamentalistisch-islamisches Konzept aus schiitischer Perspektive. So ist es nicht ganz abwegig, strenggläubige Muslime in die Nähe der Dschihadisten zu rücken, weil sie dem Terrorismus sowohl die Ideologie als auch das „Menschenmaterial“ liefern. Wenn daher die Sendung den Eindruck erweckte, Strenggläubige und Extremisten würden in einen Topf geworfen, weil ein Nebensatz dies andeutete, so liegt der Grund dafür nicht bei einer Redaktion, die nicht differenzieren kann, sondern in der Realität.»

Freilich verkennt der Ombudsmann mit seinem summarischen Exkurs über militante Islamisten einerseits, dass ausgewiesenermassen die allermeisten Mitglieder des IS über keine langjährige stabile Verankerung in einem «strenggläubigen» Milieu verfügten, sondern entweder eine Blitzradikalisierung absolvierten wie dies für die unzähligen kleinkriminellen Abgänger aus Europa zutrifft oder sich aus opportunistischen oder strategischen Gründen dem IS anschlossen, wie dies etwa für die säkularistisch-baathistische Militärelite des gestürzten Saddam Regimes gilt. Andererseits übersieht der Ombudsmann, dass ungünstige politische Kontexte den bewaffneten Widerstand unabhängig vom religiösen Bekenntnis bzw. dessen Strenge aus Sicht der Betroffenen erfordern. Militante der marxistischen PFLP, der nationalistischen Fath oder der kurdisch-sozialistischen PKK definieren wenn überhaupt dann als „liberale“ Muslime und sind genauso wie ihre Kollegen bei der islamischen Hamas bereit, Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele zu üben. Damit bleibt unerklärt, inwiefern im besonderen Mass «die Grenze zwischen orthodoxen Muslimen und Dschihadisten fliessend» sein soll.

Es bleibt dabei: liberal oder radikal

Hinsichtlich der deutlich zu kurz geratenen Darstellung des algerischen Bürgerkriegs, gibt der Ombudsmann der Kritik statt: «Und da haben Sie in einem Punkt völlig Recht: Der Journalist Samuel Schirmbeck erweckt durch sein Statement ein falsches Bild von Algerien.» Im Grundsatz aber lässt er die Kritik an der Sendung nicht gelten. Der Redaktion sei es um die Botschaft gegangen, dass «es im Islam nicht nur Fundamentalisten und Dschihadisten» gebe. Schliesslich habe man „liberale“ Kräfte, die sich an Bärten, Kopftüchern und anderen Manifestationen des „strenggläubigen“ Muslims bzw. der „strenggläubigen“ Muslimin störten, ausführlich zu Wort kommen lassen. Da «Fundamentalisten und Terroristen» die Schlagzeilen beherrschten, sei es «legitim, die Liberalen im Islam aufzuspüren».

Damit stellt sich der SRG-Ombudsmann hinter die Programmatik der Sendungsmacher, welche offenkundig darauf abzielt, den Islam jenseits liberaler Vorstellungen kollektiv als radikal und extremistisch zu diffamieren.

Dokumente

Beschwerde des IZRS gegen die Sendung «Kontext» [PDF]
Antwort des SRG-Ombudsmanns

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