Bern, 5.8.2010

(qi) Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallens nimmt in seinem jüngsten Zirkular-Schreiben an die Gemeinden den islamischen Hijab ins Visier. Er empfiehlt den Gemeinden generelle Kopfbedeckungsverbote in den öffentlichen Schulen einzuführen, um den muslimischen Mädchen das Tragen eines Hijabs verbieten zu können. Der Erziehungsrat sah sich dazu veranlasst, nachdem mehrere Schulen im Kanton St. Gallen über „Probleme“ mit der islamischen Kopfbedeckung klagten.

Einen Widerspruch zur Religionsfreiheit sieht Stefan Kölliker vom Erziehungsrat indes nicht. Auf Anfrage von Radio DRS 1 setzte er das Tragen der islamischen Kopfbedeckung mit Woll- und Schmiermützen gleich und gab an, dass man die Frage geklärt habe und zum Schluss gekommen sei, dass das Kopftuch kein religiöses Symbol sei.

Hijab kein religiöses Symbol

Tatsächlich ist der islamische Hijab anders als das Minarett kein religiöses Symbol. Der Hijab ist vielmehr Teil des islamischen Kultus. Alle sunnitischen- wie schiitischen Rechtsschulen erachten das Tragen eines Kopftuches für Frauen ab der Pubertät als religiöse Individualpflicht. Vor diesem klaren Hintergrund erscheint die Gleichsetzung mit Freizeitmützen als grober Versuch, in die Definitionshoheit des islamischen Kultus einzugreifen und wird von Seiten des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) mit allen rechtlichen und politischen Mitteln bekämpft.

Fall Heerbrugg

Anfang dieses Jahres machte ein erster Fall eines Hijab-Verbots in der St. Galler Gemeinde Heerbrugg (wir informierten) von sich reden. Damals verbot Schulratspräsidentin und Kantonsrätin Helga Klee (FDP) der 15-jährigen Jessica di Domenico das Tragen ihres frei gewählten Hijabs während dem Schulunterricht. Gegenüber dem IZRS drückte Jessica damals klar den freien Wunsch aus, das Tuch zu tragen. Weil Frau Klee aus dem Fall ein Präjudiz machen wollte, konnte er nicht anders gelöst werden, als dass die Familie in einen anderen Kanton umzog, wo Jessica nun ohne Probleme dem Unterricht mit Hijab folgen darf.

Weiterer Fall im Kanton St. Gallen hängig

Ein ähnlich gelagerter Fall ist zurzeit noch in einer anderen St. Galler Gemeinde im Einspracheverfahren hängig. Auch da wurde einer Schülerin das Tragen des islamischen Hijabs im Rahmen eines allgemeinen Kopfbedeckungsverbotes untersagt, was von Seiten der betroffenen nicht akzeptiert wird.

Quellen: Südost-Schweiz, Kopfbedeckungsverbot während der Schule, 5.8.2010. und DRS 1, Erziehungsrat ist für Kopftuchverbot, 5.8.2010.

 

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