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Am Samstagabend, 22.05.2010 tagte im Berner Hotel Kreuz eine ausserordentliche Generalversammlung des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS). Im Mittelpunkt der Debatte stand die institutionelle Erweiterung des Zentralrates.

Majlis ash-Shura

Bisher konnten dem IZRS einzig Individuen beitreten, welche durch das Organ der Generalversammlung auf die Aktivitäten und Strategie des Rates Einfluss nehmen konnten. Das rasche Wachstum des Zentralrates und die damit einhergehende zunehmende Nachfrage institutioneller Verknüpfungen mit islamischen Schwestern-Organisationen im Inland verlangte nun nach einer Anpassung des IZRS-Modells.

Mit einer Gegenstimme beschloss die Generalversammlung die Neuschaffung einer zweiten, graduell der GV untergeordneten Kammer, die jedoch weitestgehend unabhängig von derselben agiert: die Majlis ash-Shura. Der Begriff  stammt aus dem Arabischen und könnte als „Rat der Beratung“ übersetzt werden. „Shura“ kommt im Qur’an sowohl als Name der 42. Sura wie auch als Terminus technicus in Vers 38 des gleichen Kapitels vor.

Ihre Aufgabe wird es in Zukunft sein, islamische Institutionen (Moscheen und Verbände)  beim Zentralrat zu repräsentieren. Den Institutionen wird damit erstmals die Möglichkeit eröffnet, auf die Entscheidungsfindung im IZRS Einfluss zu nehmen und ihren Anliegen im Rahmen institutionalisierter Prozesse Gehör zu verschaffen bzw. jene durchzusetzen. Die genauen Zuständigkeiten des Shura Rates sind neu im Art. 21 der Statuten geregelt.

Ausserdem mussten die Artikel: 8, 19, 19bis, 20, 21 und 21bis neu verabschiedet werde. Die Artikel ersetzen ihre Vorgänger nicht. Letztere werden inkremental um eine Ziffer erhöht.

Neues Departement für die Koordination islamischer Institutionen

Das Departement wird neu geschaffen, um dem Shura Rat einen ständigen Vorstandssitz bereitzustellen. Der Shura Rat entscheidet selbstständig, wen er in den Vorstand delegiert. Der Leiter des neuen Departements vertritt die Anliegen der islamischen Institutionen im Vorstand. Er agiert als Bindeglied zwischen der auch in Zukunft stark an der muslimischen Basis orientierten Generalversammlung und der Majlis ash-Shura.

Aufnahme neuer Aktivmitglieder

Die Generalversammlung nahm einstimmig zwei neue Aktivmitglieder aus den Kantonen Aargau und Fribourg auf. Damit zählt der Zentralrat neu 36 Aktive, davon sechs Frauen und etwas über 1100 Passive.

Streichung des Begriffs „sunnitisch-islamisch“

Artikel zwei und vier der Statuten legten den Verein als „sunntische“ Körperschaft fest. Dies führte nach Ansicht einiger Vorstandsmitglieder in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen und zu falschen Annahmen über die Beziehung zur schiitischen Minderheit innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft. De facto stand der IZRS auch in der Vergangenheit allen Denkströmungen innerhalb des Islams offen. Dieser Realität wird nun auch de iure Rechnung getragen. Die entsprechenden Statutenänderungen wurden mit drei Gegenstimmen angenommen.

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