Keine Wohnung mit Kopftuch in Ittigen?
Keine Wohnung mit Kopftuch in Ittigen?

Tagesanzeiger – In der Region Bern eine Wohnung zu finden, ist schwierig. Darum war die siebenköpfige Familie B. sehr glücklich über ein neues Zuhause. Nun möchte sie der Vermieter loswerden, weil die Frau ein Kopftuch trägt.

Ehrlich, sauber, freundlich und nicht zu laut – so stellt man sich einen guten Mieter vor. Wenn er dann noch pünktlich die Miete zahlt, hat ein Vermieter eigentlich nichts zu klagen. Mit Betonung auf eigentlich. Im Fall von Familie B.* aus Ittigen liegt die Situation etwas anders. Frau B. trägt nämlich ein Kopftuch und das ist für Vermieter V.H.* ein Problem. Am liebsten hätte er die Familie lieber heute als morgen raus aus seiner Wohnung. Doch das ist rechtlich nicht möglich und das weiss auch Herr H., Inhaber eines Gewerbebetriebes und mehrerer Liegenschaften in Ittigen.

Aber der Reihe nach: Die 4-Zimmer-Altbauwohnung im ersten Stock um die es hier geht, stand längere Zeit leer, bis Familie B. Anfang Juni 2013 mit ihren fünf Kindern im Alter zwischen 11 und 4 Jahren einzog. «Ich hatte damals drei Interessenten, meine Frau hat dann gesagt: Nimm doch die mit den fünf Kindern, die brauchen doch auch eine schöne Wohnung.» Bei der Wohnungsbesichtigung trug Frau B., eine Schweizerin, die vor 12 Jahren zum Islam konvertierte, noch kein Kopftuch. «Ich hatte viele Bücher darüber gelesen und es war ein langer Prozess, bis ich mich an einem Sonntag Ende Juni dazu entschloss, von nun an ein Kopftuch und entsprechende Kleider zu tragen», sagte Frau B.

Vermieter fühlt sich hintergangen

Wenige Tage später erhielt die Familie einen Brief der Verwaltung. Darin ging es im Groben darum, dass sie sich nach Möglichkeit eine neue Wohnung suchen sollen. «Herr H. sprach mich kurz darauf auf der Strasse an und fragte, was das mit dem Kopftuch und den Kleidern soll. Und wenn er das gewusst hätte, hätte er uns die Wohnung nicht gegeben», sagte Frau B. Ein gehässiges 45-minütiges Telefonat zwischen Herrn B. und Vermieter H. war der Höhepunkt der Streitereien.

«Ich bekomme Telefonanrufe der Nachbarn, warum ich eine solche Familie für die Wohnung genommen habe. Bei der Besichtigung trug Frau B. kein Kopftuch, jetzt schon, ich fühle mich hintergangen», sagt Vermieter H. Er liess der Familie B. im August einen Brief durch die Verwaltung zukommen, in dem steht, dass sie die Wohnung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen kann.

Absagen wegen Kopftuch

«Das ist eine nette Familie», sagt Vermieter H. «Und ich beschäftige Mitarbeiter aus fünf Nationen, darum geht es nicht.» Aber er habe schon Absagen von Mietinteressenten bekommen, wegen Frau B. und ihrem Kopftuch. «Herr B. hat gesagt, sie ziehen aus. Ich habe ihnen nun geschrieben, dass sie ohne Kündigungsfrist gehen können. Nicht in Feindschaft.»


Artikel-Link: https://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Vermieter-will-Familie-loswerden–wegen-Kopftuch/story/21666140

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