Heerbrugg verweigert Musliminnen den Schulbesuch
Heerbrugg verweigert Musliminnen den Schulbesuch

Die Primarschule in Heerbrugg SG schliesst zwei muslimische Schülerinnen wegen Tragens des Hijabs vom Schulunterricht aus. Der Islamische Zentralrat sichert den Opfern volle Unterstützung zu.

 

Kommuniqué 07062013-0069

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verurteilt den Ausschluss zweier muslimischer Mädchen vom Schulunterricht in der Primarschule Heerbrugg SG scharf. Ein solches Verhalten ist höchst unverhältnismässig, islamophob und zudem verfassungswidrig. Er bietet den Betroffenen jegliche Unterstützung an.

Zustand untragbar

Der islamische Hijab (Kopftuch) ist eine durch die Verfassung geschützte, religiös motivierte Bekleidungsvorschrift und entspricht dem Status einer Kultushandlung. Zu dieser Einsicht kam auch die regionale Schulaufsicht Sargans, welche das Hijab-Verbot an der öffentlichen Schule in Bad Ragaz 2010 aufhob und damit die Weisung des St. Galler Erziehungsdirektors Stefan Kölliker (SVP) in den Wind schlug. Von dessen Signalwirkung verschont geblieben scheint Walter Portmann, Schulratspräsident der Primarschule Au-Heerbrugg, welcher sich gemäss den jüngsten Verlautbarungen über jene Weisung hinwegsetzt und damit seine Schulordnung über verfassungsmässig garantiertes Grundrecht erhebt.

Die Schweiz sollte sich in diesem Fall ganz klar zu den Werten, der von ihr ebenfalls unterzeichneten Salamanca-Erklärung von 1994 bekennen, in der es unter anderem heisst, dass „alle Kinder in die Regelschule aufzunehmen [sind], ausser es gibt zwingende Gründe, dies nicht zu tun“. Eine Primarschule entspricht zweifelsohne einer Regelschule und ein Kopftuch als Ausdruck religiöser Identität ist, kann und darf kein zwingender Grund für einen derartigen Ausschluss sein.

Wiederholungstäter

Bereits 2010 kam es in eben dieser Schule zu einem ähnlichen Eklat: Der damals 15-jährigen Jessica di Domenico wurde das Tragen des Hijabs verboten, woraufhin die Familie di Domenico in einen anderen Kanton umzog, indem Jessica den Unterricht ohne Weiteres besuchen durfte.

Hängiges Bundesgerichtsverfahren abwarten

Der Islamische Zentralrat äussert zudem Unverständnis für das Vorpreschen des Heerbrugger Schulpräsidenten in der Frage des Kopftuchs. Schliesslich ist derzeit ein vergleichbarer Fall beim Bundesgericht hängig. Dabei geht es um ein Mädchen, welchem in der Gemeinde Bürglen (TG) in der Oberstufe ebenfalls das Tragen des islamischen Hijabs verboten wurde, weil es angeblich unter ein Verbot von „gefährlichen oder den Unterricht störenden Gegenstände“ falle. Das kantonale Verwaltungsgericht wies in zweiter Instanz das Begehren des kantonalen Erziehungsdepartements (DEK) ab, worauf jenes den Fall ans Bundesgericht weiterzog. Ein Urteil wird derweil erwartet.

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