Jetzt kommt der Händedruck-Zwang
Jetzt kommt der Händedruck-Zwang

Der Islamische Zentralrat Schweiz hat das Gutachten der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gemäss dem Schülerinnen und Schüler künftig dazu gezwungen werden können, gegen ihren Willen und ihre religiöse Überzeugung ihrem Gegenüber die Hand zu geben, zur Kenntnis genommen.

Kommuniqué 25052016-0129

Obwohl die beiden betreffenden Schüler der Therwiler Sekundarschule bestens integriert sind und stets betont haben, dass ihre Verweigerung des Händedrucks in keiner Weise eine diskriminierende Komponente birgt, sind Integration und die Gleichstellung von Mann und Frau die Argumente, mit denen die BKSD nun einen Beschluss begründet hat. Eine Verteidigung dieser Grundwerte, die niemals zur Debatte standen, kann also kaum Ziel des gefassten Entschlusses sein.

Vielmehr manifestiert sich in der Haltung der Behörden eine Unfähigkeit, mit den Herausforderungen einer im religiösen wie kulturellen Sinne heterogenen Gesellschaft umzugehen. Der Begriff der gesellschaftlichen Werte wird dabei in einer Art und Weise erweitert, die es nun offenbar auch ermöglichen soll, eine Handlung wie das Händeschütteln als eben solchen zu deklarieren. Diese Form des Wertetotalitarismus hat zur Folge, dass religiösen Menschen zunehmend untersagt wird, ihren Pflichten gegenüber Gott nachzukommen. Dass von solchen Bestrebungen ein integrativer Effekt ausgeht, darf bezweifelt werden, vielmehr ist davon auszugehen, dass durch diese Form der Beschneidung religiöser Rechte ein Gefühl der Unfreiheit und des Abgelehntwerdens unter den Muslimen und anderen religiösen Gruppen gefördert wird, ein Entwicklung, der es im Sinne des Erhalts von gesellschaftlichen Frieden und Toleranz Einhalt zu gebieten gilt.

Faktisch bedeutet dieser nun beschlossene Zwang zum Händeschütteln, dass Schülerinnen und Schüler ab sofort unter Androhung von Disziplinarmassnahmen, bis hin zu einer Busse von CHF 5000.-, zum Körperkontakt mit anderen Personen gedrängt werden dürfen.

Aus Sicht des Islamischen Zentralrats Schweiz überschreitet die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hiermit grob ihre Kompetenzen, weswegen die Bussandrohung als nichtig erachtet wird. Sollte es dennoch zu einer diesbezüglichen Umsetzung kommen, wird der Islamischen Zentralrat Schweiz rechtlich dagegen vorgehen.

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