02.02.2016
Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten entstehen, wie z.Bsp. bei der Frage einer religiösen Kindererziehung. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.Bsp. in der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten (Koran 2:221).
“Das Kalifat ist die Lösung”: idealisierte Heilsgeschichte oder religiös erwiesene Pflicht?
Iftar Bern, 8. März 2025
Einladung zur Generalversammlung 2025 in Zürich
Muslim Kids Camp 2025: “Allah und Ich”
„Express your heART“ Schwesterntreff Luzern