Frage: Bis zu welchem Alter muss ein Junge beschnitten sein? Gibt es eine Frist?

Antwort: Es gibt keine starke Quelle in den normativen Texten, die es erlauben würde einen bestimmten Zeitpunkt für die Beschneidung des Jungen festzulegen. Allerdings herrscht ein breiter Konsens, dass eine frühzeitige Beschneidung des Jungen vorzüglicher sei. Einige berufen sich dabei auf eine Überlieferung von Al-Bayhaqi (8/324) von Djâbir, wonach der Gesandte (saws) die Beschneidung seiner beiden Enkelsöhne Al-Hassan und Al-Hussayn am siebten Tag nach Geburt veranlasst haben soll. In der Überlieferungskette werden allerdings Fehler geltend gemacht, was deren Authentizität stark abschwächt.

Es wird aufgrund fehlender, konkreter und starker Überlieferungen daher kein bestimmter Zeitpunkt festgelegt. Die Vorzüge für eine frühe Beschneidung sind jedoch nicht gering. Der Eingriff ist in diesem Alter um einiges einfacher und verheilt schneller, zudem erinnert sich das Kind nicht an den Eingriff und wächst mit der vollzogenen Beschneidung auf.

Laut Imâm an-Nawawî wird eine Mehrheitsmeinung überliefert, wonach die Beschneidung jedoch spätestens kurz vor Eintritt der Geschlechtsreife zur Pflicht wird.

Wir raten eindringlich zu einer Beschneidung innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

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Veröffentlicht am: 26. Dezember 2018
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