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Islam FAQ

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Müssen altersschwache Personen und Personen mit chronischen Krankheiten, die zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind, fasten?

Alte Personen, welche das Fasten nicht ertragen können, dürfen das Fasten brechen und müssen aber dafür eine Sühne (fidya) zahlen. Sie müssen für jeden verpassten Tag einen Armen ernähren. Dasselbe gilt für kranke Personen, die unter keinen Umständen fasten können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert und/oder zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind und auf keine Genesung in absehbarer Zeit hoffen können.

وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ

Allah sagt: „und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen.“ (2:184)

Sex in der Nacht des Ramadans, Sahûr verschlafen, darf ich nun fasten?

Frage: Ich hatte in einer Ramadan Nacht Geschlechtsverkehr mit meinem Ehemann. Wir beabsichtigten vor Fajr aufzustehen, die Sahûr-Mahlzeit einzunehmen und dann die grosse Waschung „al-ghusul“ zu vollziehen. Leider hörten wir den Wecker nicht und schliefen bis nach Eintritt der Fajr-Zeit. Ist unser Fasten nun gültig, obwohl wir im Zustand der rituellen Unreinheit damit begonnen haben?

Antwort: Es ist keine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens, dass man sich vor Beginn des Fastentages im Zustand der rituellen Reinheit befindet. Daher ist das Fasten richtig und gültig. Fasten im unreinen Zustand ist möglich, wenn der Grund für die rituelle Unreinheit in der Zeit vor Fajr liegt.  Die Pflicht das Fasten einzuhalten bleibt bestehen.
Die Einnahme der Sahûr-Mahlzeit ist eine empfohlene Sunna, die weder eine Pflicht noch eine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens darstellt.

Allerdings ist die Absicht für das Fasten ein wichtiger Bestandteil für dessen Gültigkeit. Aus der Darstellung der Frage ist zu entnehmen, dass die Absicht gefasst wurde und vorhanden war. Aus diesem Grund ist das Fasten gültig in shâ‘ Allah.

Selbstverständlich muss nach Erwachen umgehend die grosse Waschung vollzogen werden, damit das Fajr-Gebet verrichtet werden kann. Denn im Gegensatz zum Fasten ist die rituelle Reinheit eine Bedingung für die Richtigkeit des Gebets.

Es wird in verschiedenen Traditionen berichtet, dass der Gesandte (sas) sich im Junub-Zustand (Zustand der rituellen Unreinheit) befand, als die Zeit für Fajr schon eingetroffen war. Er vollzog die rituelle Waschung, verrichtete das Gebet und fastete. Umm Salama (raa) sagte: „Der Gesandte(sas) befand sich im Junub-Zustand wegen Geschlechtsverkehr – nicht aufgrund eines feuchten Traumes – und Fajr war eingetroffen. Er hat das Fasten nicht gebrochen und auch nicht nachgeholt.“ (Sahih Muslim, Kitab As-Syam; 1109c, ähnlich auch bei Bukhari)

Möge Allah euer und unser Fasten annehmen.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

Ist Analverkehr im Islam erlaubt?

Analverkehr ist laut dem breiten Konsens der Gelehrten eine verbotene (haraam) sexuelle Handlung und zwar sowohl zwischen Mann und Frau wie auch zwischen zwei Männern. Manche Gelehrte nennen Analverkehr zwischen Mann und Frau die „kleine Homosexualität.“

Im Quran findet man dazu zwar keine eindeutige Stelle. Vielmehr heisst es: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.“ (2:223) Einige Gelehrte argumentieren, dass ein Saatfeld ein fruchtbarer Boden sei, so auch die Vagina nicht aber der After. Dieser Analogieschluss ist jedoch eher schwach und wäre an sich ungenügend um ein Verbot zu begründen.

Die Sunna des Propheten (sas) ist da schon viel deutlicher. Es gibt etliche Überlieferungen, welche klar machen, dass Analverkehr nicht erlaubt ist. Hierzu kommentierte der Gesandte (sas): „Komm von vorne oder hinten aber hüte dich vor dem After und dem Geschlechtsverkehr während der Menstruation.“ (Sahih Ibn Hibban)

Analverkehr ist übrigens die einzige sexuelle Handlung zwischen Mann und Frau, die derart deutlich und direkt verboten wurde. Zu allen anderen sexuellen Handlungen gibt es differente Auffassungen.

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