Frage: Darf ich als Frau den Intimbereich einer anderen sehen, um ihn zu enthaaren?
Antwort: Der Intimbereich von Männern und Frauen wird im Islam vor fremden Blicken geschützt. Die sogenannte „‚Awra“ darf nur in äussersten, meist medizinischen Notfällen vor Fremden entblösst werden. Der Gesandte (saws) hinterliess dazu klare Worte: „Kein Mann sollte die ‚Awra eines anderen Mannes betrachten und keine Frau sollte die ‚Awra einer anderen Frau ansehen.“ (Sahih, Muslim 288)
Vor diesem Hintergrund erscheint es klar, dass die Enthaarung des Intimbereichs nicht von anderen Frauen getätigt werden kann. Der Bereich zwischen Bauchnabel und Knien gehört zur ‚Awra der Frau und muss vor anderen Frauen verborgen bleiben (Mehrheitsmeinung). Allerdings sollte der Oberkörper mit der Brustregion in der Regel ebenso bedeckt bleiben. Dagegen spricht nichts, wenn die Beine unterhalb der Knie von anderen Frauen enthaart werden.
Wa Allahu a’alam
Selam aleikoum wa rahmatUllah
MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research
Frage:
Ich habe eine bestimmte Frage und weiss nicht recht an wen ich mich wenden soll. Im Internet habe ich auch schon recherchiert, aber keine eindeutige Antwort mit Belegen aus dem Koran und der Sunna gefunden. Deshalb bin ich guter Hoffnung, dass ihr mir mit eurem Wissen eine islamisch, korrekte Antwort geben könnt. Es geht um das Gebet in einer Moschee die „gekauft“ wurde (leider mittels Kredit – Zins). Wie ist hier der Standpunkt aus islamischer Sicht; ist mein Gebet in dieser Moschee gültig oder nicht? Und werde ich bestraft, wenn ich dort mein Gebet verrichte?
Antwort:
Elhamdulillah,
das Gebet in dieser Moschee ist gültig und es gibt keine Bestrafung, wenn das Gebet dort verrichtet wird. Im Gegenteil, das Gebet in der Gemeinschaft sollte nicht unterlassen werden, selbst wenn die Moschee mit nicht zulässigen Mitteln oder auf einem entwendeten Eigentum erbaut oder gekauft wurde. Dies weil der Prophet -Friede und Segen seien auf ihm- uns in seiner Aussage darauf aufmerksam macht, dass die gesamte Erde und was darauf an reinem ist uns zum Gebrauch als Moschee zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage aufbauend meinen die Gelehrten, dass diese Grundlage bestehen bleibt, selbst wenn die Moschee nicht mit korrekten Mitteln finanziert wurde.
Dies erlaubt jedoch unter keinem Umständen, eine Moschee mit falschen Mitteln wie zinsverbundenen Verträgen und Krediten oder anderen untersagten Mitteln aufzubauen oder zu kaufen.
Wa Allahu a’alam
Selam aleikoum wa rahmatUllah
MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research
Der Begriff «Islam» bedeutet bedingungslose »Hingabe« oder »Unterwerfung« unter Gott und seinen Willen, wie Er ihn im Koran niedergelegt hat. Ein Muslim hat sich Gott –Allah- «unterworfen», soll sich ihm dankbar erweisen und den im Islam verpflichtenden Geboten (aus Koran und islamischer Überlieferung «Sunna») Folge leisten.
Es ist also viel mehr ein Zustand, in welchen sich die Person bewusst begeben soll. Die Unterwerfung der eigenen Begierden, Bedürfnisse und Wünsche unter den Willen und die Gebote Allahs. Durch die Unterwerfung erreicht der Mensch schrittweise die Befreiung der seelischen Lasterhaftigkeit und findet damit den Frieden mit sich selbst und seiner Umwelt.