Die Schwangere hat die Erlaubnis ihr Fasten zu brechen, wenn sie es aus gesundheitlichen Gründen nur schwer ertragen kann. Falls das Fasten ihre Gesundheit oder die des Kindes schwerwiegend beeinträchtigt, so ist sie verpflichtet das Fasten zu brechen! Sie muss die verpassten Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, ohne aber Sühne (fidya) zahlen zu müssen.
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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016