Bern, 02.03.2011

(qi) Das Bundesamt für Justiz reagiert mit einem Veto auf den Versuch muslimischer Organisationen, das Minarett-Verbot beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) behandeln zu lassen.

Lange wurde über den Inhalt der amtlichen Antwort auf die Klage in Strassburg spekuliert. Nun ist klar: Der Bund blockier den Versuch, auf gerichtlichem Wege eine Verurteilung der Schweiz für das Minarett-Verbot zu erreichen. Der Brief wurde am 8. Februar bei dem Gerichtshof eingereicht.

Ridha Ajmi ist der Anwalt der vier muslimischen Schweizer Organisationen, die beim Gerichtshof in Strassburg Einsprachen gegen die Anti-Minarett-Initiative eingereicht hatten. Er bedauerte die Haltung des Bundesamtes für Justiz (BJ). Damit soll die Frage des Minarett-Verbots offenbar banalisiert werden, wie er heute der Nachrichtenagentur SDA gegenüber sagte.

Die im November 2009 vom Volk angenommene Initiative erntete internationale Schelte und kratzte besonders im arabischen Raum am Image der Schweiz. Zahlreiche Kritiker, darunter der Europarat, hatten zudem beanstandet, das Minarett-Verbot verletze die Religionsfreiheit.

Schweiz macht zum ersten Mal Gebrauch vom Vetorecht

Die Schweiz habe erstmals bei dem Gericht von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht, erklärte Folco Galli, der Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Der Bundesrat sehe im Antrag der kleinen Kammer auf eine Überweisung des Falls an die grosse Kammer keine ausserordentlichen rechtlichen Punkte.

Unklarheit herrscht über die Hintergründe, weshalb überhaupt eine Überweisung von der kleinen in die grosse Kammer des Gerichts nötig geworden ist. EGMR-Sprecher Frédéric Dolt sagt, ein Wechsel der Gerichtskammern komme nur in zwei Fällen vor. Entweder handle es sich um eine Interpretationsfrage der Europäischen Menschenrechtskonvention oder um die Gefahr eines Widerspruchs zu einem früheren Entscheid des Gerichtshofs. E machte jedoch keine weiteren Angaben, welche Aufschluss über die Hintergründe gegeben hätten.

Die Schweiz hatte in ihrem Veto-Brief unter anderem geltend gemacht, dass die Gegner der Initiative bisher in der Schweiz kein konkretes Bauverbot eines Minaretts hinnehmen mussten.

Vorbereitungen zum Komitee für die Aufhebung des Minaretts-Verbots stehen vor Abschluss

Oscar A.M. Bergamin, Stabschef für Public Diplomacy beim Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS), bestätigte derweil, dass sich die Vorbereitungen zur Konstitution des Initiativ-Komitees für die Aufhebung des Minarett-Verbots in der Abschlussphase befänden. Demnach konstituiere sich das Komitee definitiv noch in diesem Monat und wende sich bis Ende März an die Öffentlichkeit.

Quelle: Tagesanzeiger Online, Schweiz bremst muslimische Organisationen aus, 02.03.2011.

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