Das Bundesgericht hat Recht gesprochen!
Das Bundesgericht hat Recht gesprochen!

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat heute in öffentlicher Sitzung eine Beschwerde des Islamischen Zentralrats gegen den Fribourger Saanenbezirk gutgeheissen. Demnach war das Verbot der Jahreskonferenz 2014 im Forum Fribourg nicht rechtens. Der Islamische Zentralrat begrüsst das Verdikt.

Kommuniqué 28102015-0120

Die für den 29. November 2014 im Forum Fribourg geplante Veranstaltung scheiterte am Willen des Oberamtmanns des Saanebezirks Fribourg, Carl-Alex Ridoré (SP), der die Bewilligung (Patent K) für die Veranstaltung unter fadenscheiniger Begründung verweigert hatte. Die Kommunikation mit den zuständigen Behörden verlief aber stets offen und fliessend. Umso erstaunter war der IZRS angesichts des nur drei Wochen vor dem Durchführungsdatum ausgesprochenen Verbots.

Im nun aufgehobenen Entscheid begründete der Oberamtmann das Verbot der Jahreskonferenz mit der allgemeineren «Weltlage». Es sei von einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszugehen. Zudem monierte der Oberamtmann, dass die Referentenliste fortlaufend angepasst wurde, was bei einer Konferenz durchaus üblich ist.

Der Oberamtmann verpasste es, die angeblich drohende Gefahr konkret zu benennen, ging stattdessen von der allgemein in den Medien thematisierten Spannungen aus, welche durch das Auftreten der Gruppe «IS» erzeugt worden waren.

Die im Forum Fribourg geplante IZRS-Jahreskonferenz 2014 wäre die vierte infolge gewesen. Bereits 2012 fand die grösste islamische Konferenz der Schweiz mit rund 2000 Besucherinnen und Besuchern im Forum Fribourg statt. 2011 gastierte sie in Biel, 2013 im Palexpo in Genf. Obwohl der Bund zweimal die Einreise je eines Referenten verweigerte und in Biel und Fribourg christliche Gruppen zwei kleine, friedliche Platzkundgebungen vor den Konferenzzentren durchführten, verliefen alle drei Grossveranstaltungen immer problemlos und zur vollen Zufriedenheit der zuständigen Behörden.

Bundesgericht sichert Grundrechte gegen Willkür ab

Der Islamische Zentralrat begrüsst das Verdikt. Er hatte stets betont, dass die Argumente, auf die sich der Entscheid des Oberamtmanns stützte, fadenscheinig waren und den Eindruck von Willkür erweckten. Der Rat empfand das Verbot als tiefgreifenden Einschnitt in die verfassungsmässig garantierte Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Weiterhin Gegenstand von Abklärungen bleibt, ob sich der Saanebezirk am entstandenen finanziellen Schaden von rund CHF 150’000.- zu beteiligen hat.

Der Islamische Zentralrat geht davon aus, dass der heutige Entscheid des Bundesgerichts im Sinne aller ist. Er stärkt die beiden Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nachhaltig und sichert sie besser gegen willkürliche Eingriffe ab.
Die nächste IZRS-Jahreskonferenz wird frühestens im Jahr 2016 stattfinden.

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