Der IZRS nimmt die aufgeheizte Mediendebatte, angestossen vom SRF-Magazin „Rundschau“ und Kurt Pelda, um den Bieler Imâm Shaykh Abu Ramadân zur Kenntnis. Nach einer internen Prüfung des vom SRF und dem TA koordinierten Angriffs auf die Person Abu Ramadâns, möchte der IZRS seine vorläufigen Resultate im Rahmen dieser Stellungnahme kundtun.

Am Dienstagnachmittag, 22. August 2017 um 15:55 Uhr richtete sich Georg Hässler vom SRF mit einer ersten Anfrage per E-Mail an den IZRS. Herr Hässler legte zwei von drei angeblich inkriminierende Zitate Abu Ramadans in deutscher Übersetzung vor. Darauf antwortete der IZRS um 16:56 Uhr mit der Bitte um Übermittlung der Zitate in Originalsprache (Arabisch), worauf Herr Hässler auf eine Stellungnahme seitens des IZRS verzichtete aber anmerkte, dass die Übersetzungen von drei unabhängigen Dolmetschern überprüft worden und in dieser Form korrekt seien.

Grundsätzlich ist es dem IZRS nicht möglich einzelne aus dem Kontext einer längeren Rede oder Predigt entnommene Zitate zumal in Übersetzung zu bewerten. Jedes Zitat verdient es, im Rahmen seines Kontextes gelesen und interpretiert zu werden.

So dann ergeben sich Fragen um die erstellten Tonaufnahmen innerhalb der Moschee. Gemäss Angaben der „Rundschau“ handelt es sich um Aufnahmen, die im Rahmen einer monatelangen Recherche angefertigt worden sein sollen. Dabei hat offenbar ein Spitzel die Aufnahmen heimlich im Innern der Moschee im Auftrag des SRF oder des TA angefertigt.

Die Zitate

In der Rundschau vom Mittwoch, 23. August 2017 wurden drei angeblich inkriminierende Zitate im O-Ton Abu Ramadans mit deutscher Übersetzung publiziert. Es handelt sich um die folgenden drei zunächst in arabischer Sprache wiedergegebenen Zitate:
Zitat 1: [01:40-02:00]

(…)

أعداء الملة و الدين كاليهود و النصارى و الصليبين الحاقدين. اللهم عليك بالهندوس و عليك بالروس و عليك بالشيعة الرافضة يا رب العالمين. اللهم عليك بهم اجمعين. اللهم اكفنا شرهم و قنا بأسهم و اجعل تدبيرهم تدميرهم و اجعل الدائرة عليهم و أنزل بهم بأسك الذي لا يرد عن القوم المجرمين اللهم ردنا إلى دين

(…)

SRF-Übersetzung:
Oh Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu zerstören. Zerstöre die Juden, die Christen, die Hindus und die Russen und die Shiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu zerstören und dem Islam seine Pracht zurückzugeben.

Wortgetreue IZRS-Übersetzung:
(…) Feinde der Religionsgemeinschaft und des Glaubenssystems, wie die Juden und Christen und die hasserfüllten Kreuzzügler. Oh Allah, nehme Dich den Hindus an und nehme Dich den Russen an und nehme dich der ablehnenden Schi‘a an, oh Herr der Welten. Oh Allah, nehme dich ihnen allen an. Oh Allah, bewahre uns vor ihrem Übel und schütze uns vor ihrem Schaden [auch ihrer Härte] und lass ihre selbst geschmiedeten Plänen ihre eigene Zerstörung sein und lass das Unglück auf sie kommen und sende ihnen Schaden [auch Härte] von Dir, der von den verbrecherischen Leuten nicht abzuwenden ist. Oh Allah führe uns zurück ins Glaubenssystem (…).

Zitat 2: [03:30-03.45]

(…)

بين الناس هذه الاوبئة هذه الاسقام هذه السرطانات هذه الأورام

قال رسول صلى الله عليه و سلم و ليظهرن فيهم الأسقام التي لم تكن في أسلافهم

(…)

SRF-Übersetzung:
All die Krankheiten und der Krebs und die Katastrophen sind ein Resultat ihrer Verdorbenheit.

Wortgetreue IZRS-Übersetzung:
(…) unter den Menschen diese Seuchen, diese Krankheiten, die Krebsarten, die Tumore. Der Gesandte – alles Heil und Segen auf ihm – sagte: „Es werden mit Sicherheit unter ihnen Krankheiten in Erscheinung treten, die es unter ihren Altvorderen noch nicht gegeben hatte.“(…)

 

Zitat 3: [6:27-6:38]

(…)

أما أن يأتي سمعت فلانا ماذا فعل سمعت فلانة. فلان وجدته مع فلانة فلان اغتصب فلان سرق

لا يجوز ليس لك ليس لك و ستسأل أمام الله سبحانه و تعالى

(…)

SRF-Übersetzung:
Wenn du erzählst, dass ein Muslim gestohlen oder vergewaltigt oder Ehebruch begannen hat, dann geht dich das nichts an und du sollst nicht darüber reden.

Wortgetreue IZRS-Übersetzung:
(…) dass aber einer kommt und sagt, ich habe gehört, was der oder jener gemacht habe, ich habe [von] der oder jener gehört: Jenen fand ich mit jener, jener habe eine Vergewaltigung begannen, jener habe gestohlen. Das ist nicht erlaubt. Das geht dich nichts an! Das geht dich nichts an! Und du wirst vor Allah – gepriesen und erhaben sei Er – darüber befragt werden (…)

Die Zitate setzen teilweise mitten im Sprechfluss ein. Dem Zuschauer ist es unmöglich, den Kontext rund um das Zitat herum zu erschliessen. Das SRF gibt vor der Wiedergabe der jeweiligen Zitate eine kontextuelle Einleitung. Diese erscheint aber knapp und stellenweise unzulänglich bis falsch – wie Shaykh Abu Ramadan dem IZRS gegenüber anmerkt.

Hinsichtlich des ersten Zitats liegen nicht nur gravierende Mängel bei der Übersetzung vor. Auch verschweigt das SRF, den Hintergrund, vor dem Abu Ramadans Bittgebet gegen die im Zitat genannten Personengruppen zu verstehen ist. Die Übersetzungsfehler und Auslassungen sind in diesem Zitat eklatant. Wer die übersetzte Passage des SRF liest, kriegt das Gefühl, Abu Ramadan fordere aus theologischer Intransigenz die „Zerstörung der Feinde der Religion“. Arabischsprechende erkennen auch bar jedes Wissens um den Kontext der Predigt, dass sich Abu Ramadan bei den „Feinden der Religion“ auf jene bezieht, die dem Islam und den Muslimen Übles wollen. Er ruft dabei nicht nur die Kategorie des Religiösen wie etwa „Juden“, „Christen“ oder „Hindus“ an, sondern bezieht im Falle der „Russen“ auch die nationale Zugehörigkeit bzw. im Falle „Kreuzzügler“ eine normativ-qualifizierende Signifizierung mit ein. Dies zeigt, dass es ihm nicht um eine spezifische Kategorie wie etwa die Religionszugehörigkeit, Rasse oder Ethnie geht, sondern um eine grobe und wohl auch nicht abschliessende Aufzählung von Personengruppen, die sich in politischen Konflikten mit Muslimen befinden.

Hintergrund des für nicht-muslimische Ohren befremdenden – für Muslime aber durchaus floskelhaften – Bittgebets sind die politischen Krisenherde in Palästina, Zentralafrika, Syrien/Irak, Kashmir etc. Innerhalb der islamischen Gemeinschaft herrscht heute ein Narrativ vor, wonach in den genannten Konfliktzonen lokale und überregionale Akteure Muslime systematisch viktimisierten. Demnach richtet sich das Bittgebet Abu Ramadans nicht gegen Juden, Christen, Hindus etc. in ihrer Eigenschaft als Andersgläubige, sondern als Beteiligte an militärischen Konflikten. Man könnte sich fragen, weshalb er dies nicht präzisiert. Einerseits hat er dies in dem vom SRF nicht zitierten Hauptteil der Predigt ausführlich getan und damit den anwesenden Muslimen den Kontext klar erschlossen. Andererseits handelt es sich bei Bittgebeten oft um verkürzte, durch normative Quellenfragmente ausgeschmückte floskel- und formelhafte Wendungen, die sich wie im vorliegenden Fall zudem reimen. Eine Präzisierung entspricht nicht dem geforderten Genre und würde den rhythmischen Sprechfluss des Bittgebets stören.

Inhaltlich ist anzumerken, dass Abu Ramadan, anders als vom SRF dargestellt, nicht die bedingungslose Zerstörung der „Feinde der Religion“ erbittet, sondern zunächst einmal mit der typischen Wendung „allahumma ‘alayka bi…“, die genannten Gruppen Allah, dem Allmächtigen anvertraut, auf dass jener nach seinem Gutdünken mit ihnen verfahre. Dies schliesst nicht nur die Möglichkeit der Strafe, sondern auch jene der Rechtleitung und Reue ein. Zwar kommt das Wort „Zerstörung“ weiter unten noch als Verbalsubstantiv zum Zug. Allerdings nicht wie vom SRF dargelegt, als bedingungslose Bitte. Vielmehr beschränkt und verknüpft er die Bitte mit den Taten der Übeltäter: „ija‘al tadbîrahum tadmîrahum“ heisst, „lass ihre selbst geschmiedeten Plänen ihre eigene Zerstörung sein“. Allah soll also dafür sorgen, dass jene, die den Muslimen an den Kragen wollen, durch ihre eigenen Übeltaten zu Schaden kommen, sprich sich selbst zerstören durch das Übel ihrer eigenen Taten.

Obwohl für die Sache hier weniger relevant, dennoch aber interessant, weil es aufzeigt, wie grosszügig, um nicht zu sagen willkürlich, bei der Übersetzung auf Interpretation zurückgegriffen wurde, ist der Schluss des ersten Zitats. Was der Übersetzer nicht verstand, ihm irrelevant erschien oder nicht in die zu vermittelnde Botschaft reinpasste, liess er einfach aus, fügte dafür im Original nicht Existentes hinzu. So heisst es in der SRF-Übersetzung: „und dem Islam seine Pracht zurückzugeben.“ In der wortgetreuen Übertragung des IZRS heisst es hingegen: „und lass das Unglück auf sie kommen und sende ihnen Schaden [auch Härte] von Dir, der von den verbrecherischen Leuten nicht abzuwenden ist. Oh Allah führe uns zurück ins Glaubenssystem (…).“

Das zweite angeblich inkriminierende Zitat wird vom SRF als Beleg dafür eingespielt, dass Abu Ramadan den Westen als verdorben ansehe. Um dies zu unterstreichen, heisst es in der vom SRF gelieferten Übersetzung dann auch, dass die genannten Seuchen und Krankheiten ein Resultat „ihrer Verdorbenheit“ sei.

Zunächst muss mit Verweis auf die wortgetreue Übersetzung des IZRS angemerkt werden, dass das Wort „Verdorbenheit“, auf Arabisch meist „fasâd“, weder als Substantiv, noch in irgend einer Verbform im arabischen O-Ton vorkommt. Sodann muss auch hier festgestellt werden, dass die SRF Übersetzung eine erhebliche sowohl inhaltlich wie sprachliche Abweichung vom Original liefert.

Aus dem Zitat, welches sich im Übrigen auf einen Ausschnitt aus einem längeren Hadîth (Ausspruch des Propheten Muhammad saws) bezieht, geht nicht hervor, dass Abu Ramadan das Erscheinen der Krankheiten einerseits auf „Verdorbenheit“ bezieht. Selbst wenn er dies auch gemeint haben sollte, bleibt völlig unklar, weshalb die SRF „Rundschau“ diese „Verdorbenheit“, welche zu Krankheiten aller Art führe, nur dem Westen zuordnet. Zumindest lässt sich aus Abu Ramadans O-Ton solches nicht ableiten. Auch wäre es mit Blick auf die geografische Verbreitung dieser Krankheiten auch unplausibel. Schliesslich leiden auch Muslime in aller Welt – religiös oder nicht – an Krebs und anderen Krankheiten.

Mit Abstand am weitesten daneben schiesst das SRF aber in seiner Darstellung des letzten Zitats. Jenes soll den Beweis erbringen, dass Abu Ramadan die Muslime anhalte, sich gegenseitig vor dem Zugriff der Justiz zu schützen. Dabei sollte schon der Gebrauch des anonymisierenden „fulân“ bzw. fulâna“, spätestens aber der nach Schweizer Recht ohnehin ungeahndete Tatbestand der angedeuteten Unzucht bei der Redaktion für Stirne runzeln gesorgt haben – hätte denn eine akkurate Übersetzung vorgelegen. So heisst es in der wortgetreuen Übersetzung des IZRS nämlich zu beginn: „(…) dass aber einer kommt und sagt, ich habe gehört, was der oder jener gemacht habe, ich habe [von] der oder jener gehört“. Daraus geht hervor, was bei der SRF-Übersetzung fehlt, jedoch für das richtige Verständnis der Passage unabdingbar ist: das Element des „Hörensagens“. Und genau darum ging es Abu Ramadan auch, um das Verbot der üblen Nachrede/Verleumdung. Üble Nachrede/Verleumdung sind nicht nur vom hiesigen Strafrecht (Art. StGB 173ff.) erfasst, sondern werden auch im Islam stark thematisiert und zwar unterschieden in mehrere Kategorien, darunter die ghîba (Tratschen), buhtân, ifk etc. Alle sind strengstens verboten. Eine Frau der Unzucht zu bezichtigen, ohne die dafür geforderten vier Zeugen hervorzubringen, kann schwere Strafe im Dies- und Jenseits nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hat Abu Ramadan genau diese Hörensagen-Thematik adressiert und in keiner Weise von nachweislichen Verbrechen geredet.

Angesichts der vorliegenden Übersetzungen könnte man sich fragen, ob die “Rundschau“-Redaktion durch den oder die Übersetzer hinters Licht geführt wurden. Es wäre interessant zu erfahren, wer daran beteiligt gewesen ist, um zu prüfen, ob eine genügende wissenschaftliche Expertise vorlag oder ob sich die Redaktion gar auf Amateure oder noch schlimmer auf voreingenommene Personen gestützt hat.

Es sei in Erinnerung zu rufen, dass der IZRS bereits vor der Publikation jener angeblich inkriminierenden Zitate von der „Rundschau“ die Herausgabe der arabischen Originalaussagen verlangte, um gegebenenfalls darauf basierend eine Stellungnahme abgeben zu können. Georg Hässler lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, die Zitate seien von drei unabhängigen Dolmetschern überprüft worden und seien mit Sicherheit korrekt.
Davon kann wie wir aufgezeigt haben aber keine Rede sein.

Weitere inhaltliche Fehler

Mindestens zwei weitere inhaltliche Fehler sind bei der Durchsicht des betreffenden „Rundschau“-Beitrags aufgefallen. An der Stelle 06:40 ist die Rede von der Râbi‘a-[al-‘adawiyya] Hand, welche zum Symbol der Opposition gegen Abdel Fattah as-Sisis Militärputsch in Ägypten geworden war. Die Hand hatte sich auch ausserhalb Ägyptens später als Zeichen der Solidaritätsbekundung mit den Opfern der Massaker u.a. auf dem von der Opposition besetzten Râbi‘a al-‘Adawiyya Platz im östlichen Kairo verbreitet. Das SRF führt die von Abu Ramadan im Rahmen eines Unterrichts eingeblendeten Râbi‘a-Hand verkürzt als „Bekenntnis zum politischen Islam“ ein. Vom durchschnittlichen Zuschauer kann nicht erwartet werden, dass er den durchaus komplexeren Hintergrund dieser Symbolik kennt. Das Schlagwort „politischer Islam“ reicht ihm aber aus, um zumal im Zusammenhang mit der Unterrichtung von Kindern einem verzerrten Bild der Realität ausgesetzt zu sein.

Kurz darauf, an der Stelle 06:53 wird Bild mit der islamischen Shahâda Fahne eingeblendet. Dabei handelt es sich um das islamische Glaubensbekenntnis, wie es schon immer in allen möglichen muslimischen Emblemen, Fahnen, Münzen etc. Verwendung fand: „lâ ilaha illa Llah muhammadun rasûlu Llah“ (dt. Es gibt keinen Gott ausser Allah, Muhammad ist Sein Gesandter). Die Fahne wird in der Sendung aus dem Off salopp als „Flagge des Jihâds“ vorgestellt.

Es ist zwar nicht falsch, dass jihadistische Gruppen in ihrer Emblematik auch auf das Glaubensbekenntnis zurückgreifen. Daraus jedoch einen so zentralen, mit dem Islam untrennbar verbundenen Pfeiler einfach auf den Jihâd zu reduzieren, ist grober Unfug und in diesem Zusammenhang völlig fehl platziert.

Sozialhilfebezüge

Sozialhilfe zu beziehen ist selten die erste Wahl eines Menschen. Dennoch gibt es Fälle, in denen Personen darauf angewiesen sind, sei es weil persönliche Umstände ihnen die Aufrechterhaltung eines geregelten Arbeitsalltags verunmöglichen oder sei es, weil sie aufgrund ihres Status gar nicht arbeiten dürfen etc.

Die meisten Sozialhilfebezüger sind nicht stolz darauf, die öffentliche Hand um Hilfe bitten zu müssen. Dies galt auch für Abu Ramadan. Dennoch ist es so, dass in diesem Fall ein klar berechtigter Anspruch bestand. Der SRF „Rundschau“ Beitrag, mehr noch der vorab gedruckte Artikel des „Tagesanzeigers“, stellen diesen berechtigten Anspruch ohne einen Beweis vorzulegen in Frage bzw. zweifeln ihn an. Die Art der Darstellung suggeriert dem Zuschauer oder Leser, dass hier ein überführter „Hassprediger“ vom Staat für sein Treiben quasi auch noch finanziert worden sei. Als ob es nicht ausreichen würde, wenn einer Hass predigt, erhält er nun auch noch Geld vom Staat. Diese Kombination von „Hassprediger“ und „Sozialschmarotzer“ lässt erwartungsgemäss den Volkszorn aufkochen. Entsprechend hasserfüllt waren denn auch die Leserkommentare.
Dabei hat sich Abu Ramadan weder auf der einen noch auf der anderen Ebene etwas zu Schulden kommen lassen. Wie oben aufgezeigt sind die Zitate nicht nur grob falsch übersetzt worden, sondern scheinen geradezu dahingehend angepasst worden zu sein, dass sie den grösstmöglichen Unmut beim Zuschauer evozieren. Dass Abu Ramadan seit Jahrzehnten auf freiwilliger Basis Hajj-Reisen begleitet, Predigten und Unterricht hält, steht in keinem Widerspruch zu seinem Anspruch auf Sozialhilfebezüge, soweit er diese aufgrund seiner spezifischen privaten Situation benötigte.

Libyenreisen

Das einzige formale Fehlverhalten, das dem Bieler Abu Ramadan vorgehalten werden kann, sind seine Reisen nach Libyen. Als anerkannter Flüchtling ist es ihm per Gesetz nicht gestattet, in seine Heimat zurückzureisen. Tut er dies dennoch, kann ihm das SEM seinen Flüchtlingsstatus aberkennen. Der IZRS gibt jedoch zu bedenken, dass sich die Lage im Heimatland seit seiner Einreise in die Schweiz Ende der 90er Jahren stark verändert hat. Im Zuge des vom Westen unterstützten Sturz al-Ghaddâfis, kam es im Land zu einer Fragmentierung in verschiedene durch jeweils unterschiedliche politische Lager kontrollierte Territorien. In dieser Phase des Umbruchs, Stichwort „Arabischer Frühling“, ergab sich wohl für Abu Ramadan nach jahrelangem Exil unverhofft die Möglichkeit, Teile seiner Heimat, namentlich auch seine Mutter, vorübergehend zu besuchen. Es kann also nicht die Rede sein, dass er in dasselbe Libyen von damals Ende der 90er Jahre, als er von Ghaddâfis Folterknechten fliehen musste, zurückgekehrt wäre. Klar, Gesetz ist Gesetz – lässt sich hier entgegnen. Ob in diesem spezifischen Fall das Gesetz seine intendierte Wirkung nicht eher verfehlte und der harte Entzug des Flüchtlingsstatus in diesem Fall verhältnismässig ist, bleibt im Rahmen eines Revisionsverfahrens zu prüfen.

Wie auch immer die Sache entschieden werden möge, Abu Ramadan und mit ihm auch die Bieler Arrahma Moschee erfuhren im Rahmen dieser „Rundschau“-Sendung grobes Unrecht. Sie wurden zur Zielscheibe übertriebener bis ungerechtfertigter Anschuldigungen, basierend auf falsch übersetzten Zitaten und ethisch fragwürdig recherchierten Informationen. Ganz unabhängig von den entstellten Zitaten stellt sich doch auch die Frage, worin genau der Newswert einer solchen Recherche besteht. Im Falle Abu Ramadans wurden die Behörden wegen den genannten Reisen nach Libyen ihrerseits tätig, lange bevor das SRF und der „Tagesanzeiger“ zu recherchieren begannen. Das von einigen Journalisten gerne ins Feld geführte Behördenversagen kann also gerade nicht zum Vorwurf gemacht werden. Was ist denn das Ziel der Publikation? Geht es etwa darum, in der Bevölkerung gezielt den Unmut gegen den Islam zu schüren? Und wenn ja, weshalb? Etwa um einer staatliche Regulierung der islamischen Gemeinschaft nach dem Vorbild Österreichs den Boden zu bereiten?

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