Bern, 04.04.2012

Minarett_in_Langenthal_gekippt(qi) Das «letzte» Schweizer Minarett steht auf der Kippe. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Minarett-Gegner teilweise gutgeheissen. Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Dachaufbauten zu taxieren seien.

Der Streit um das islamische Zentrum in Langenthal verlief bisher eher zugunsten der Gemeinschaft.Im Sommer 2006 gab die islamische Gemeinschaft das Baugesuch zur Erweiterung der Gebetsräume und zur Errichtung eines Minaretts ein, also noch deutlich vor dem 2009 verhängten Minarett-Verbot. Die Stadt Langenthal erteilte im Dezember gleichen Jahres die Baubewilligung. Daraufhin wurde eine Beschwerde eingereicht, welche die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons (BVE) gutgeheissen hat und die Baubewilligung wieder aufhob. Im September 2010 wiederrum bestätigte die BVE dann die Baubewilligung für das Minarett und die Dachkuppel (Kanton Bern bestätigt Baubewilligung für das Minarett). Doch die Beschwerdeführer zogen den Fall weiter ans Verwaltungsgericht, das nunmehr den Minarett-Bau erneut verbietet.  

Hintertürchen gefunden: Dachaufbau oder besondere Dachformen?

Die Xhamia e Langenthalit IGGL beabsichtigte, auf dem Flachdach ihres Vereinslokals ein sechs Meter hohes Minarett sowie eine 2.6 Meter hohe Dachkuppel aus Plexiglas zu erstellen. Die projektierten Bauten stellen gemäss Interpretation des Berner Verwaltungsgerichts nicht besondere Dachformen, sondern Dachaufbauten dar. Sie seien damit nach den anwendbaren kommunalen Vorschriften nur erlaubt, wenn ein funktioneller Bezug zum Gebäude gegeben sei (sog. technisch bedingte Dachaufbauten). Während die Dachkuppel als Oberlicht einen solchen Bezug habe, sei das Minarett als «reine Symbolbaute» keine zulässige Dachaufbaute. Auch auf Grundlage des Anspruchs auf Gleichbehandlung im Unrecht und des Vertrauensschutzes sei das Minarett nicht bewilligungsfähig. Da kein rechtzeitig gestelltes «Ausnahmegesuch» vorliege, müsse die Bewilligung für das Minarett verweigert werden. Die Dachkuppel verstosse hingegen weder gegen die kommunalen Bestimmungen zum Ortsbild- und Landschaftsschutz, noch gingen von ihr «unzulässige Immissionen» aus. Dafür sei die die Bewilligung zu Recht erteilt worden.

Antiminarettinitiative angeblich ohne Einfluss

Das Verwaltungsgericht manövrierte seinen Entscheid geschickt um die Frage, wie sich das vom Volk 2009 verhängte Minarettverbot auf das Projekt ausgewirkt habe. Dies erübrige sich, weil sich bereits aufgrund der örtlichen Bauvorschriften ergebe, dass das Minarett nicht bewilligungsfähig sei, heisst es im Urteil.

Mit seiner auf das kommunale Baurecht bezogenen Argumentation hat das Gericht auch die Möglichkeit eines ersten Musterprozesses wegen des neuen islamfeindlichen Verfassungsartikels verhindert.

Die islamische Glaubensgemeinschaft zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens.

Komitee «Stopp Minarett Langenthal» triumphiert

Das Aktionskomitee «Stopp Minarett Langenthal» um den Islamophoben Daniel Zingg nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgehe.

Dass der Dachaufbau des Minaretts nicht dem Gemeindebaureglement der Stadt Langenthal entspreche, hätte der Berner Verwaltung bereits vor Jahren klar sein müssen, schreibt das Komitee.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Die IGGL will eine mögliche Einsprache prüfen.

Quellen: NZZ, Gericht verbietet Langenthaler Minarett, 03.04.2012.
Berner Verwaltungsgericht, Urteil vom 29.03.2012.  

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