Es kommt auf den Zweck der Injektionen oder Infusionen an. Wenn es sich um eine Blutentnahme, eine Impfung oder um das Einflössen eines Medikamentes in das Gewebe oder Gefässsystem handelt, so annulliert dies das Fasten nicht. Handelt es sich um eine nahrhafte Infusion, wird das Fasten annulliert. In den meisten Fällen gilt eine Person, die nahrhafte Infusionen braucht ohnehin schon als jene, die auf Grund ihrer Krankheit nicht zum Fasten verpflichtet ist.
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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016