Eine kranke Person darf das Fasten brechen, wenn das Fasten für sie gesundheitlich unerträglich ist. Leichte Gesundheitsbeschwerden wie etwa leichte Kopfschmerzen etc… dürfen aber nicht als Grund fürs Fastenbrechen herangezogen werden. Wenn das Fasten die Genesung von einer Krankheit verhindert, verzögert oder gar schädlich für die Person ist, so muss sie das Fasten brechen. Sie muss die verfehlten Tage nachholen, sobald sie gesund ist.
وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ
Allah sagt: „ (…) wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten“. (2:185)
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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016