Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten entstehen, wie z.Bsp. bei der Frage einer religiösen Kindererziehung. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.Bsp. in der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten (Koran 2:221).
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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016