Es ist einer Person möglich, das Essen zu kosten ohne es runter zu schlucken, um die Würzung der Mahlzeit fürs Fastenbrechen festzustellen. Wenn dies jedoch nicht nötig ist, dann ist vorzüglicherweise davon abzulassen.
Ibn Abbas sagte: „Es ist nicht verwerflich zu kosten, was gekocht wird (ohne es zu schlucken).“ (Bukhari)
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Veröffentlicht am: 2. Februar 2016