Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des Einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau sich von Natur aus unterscheiden. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.

Mann und Frau sind vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Im Koran wird an vielen Stellen betont, dass die Belohnung bzw. Bestrafung im Jenseits nicht vom Geschlecht abhängig ist. So heißt es z.B. in Sure 3, Vers 195: „Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen.“ Auch gilt z.B. die Pflicht Wissen zu erlangen, für beide Geschlechter gleichermassen. Innerhalb der Ehe sind Frau und Mann bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in den Bereichen gleichgestellt, in denen sie von Natur aus gleich sind. Unterschiede gibt es da, wo Verschiedenheiten vorhanden sind. Bei den religiösen Pflichten beispielsweise gibt es für die Frau einige Erleichterungen, die mit ihrer Natur zusammenhängen und auch bezüglich des Erbrechts wird auf die Pflicht des Mannes als Versorger der Familie Rücksicht genommen.

Neuste FAQ

Veröffentlicht am: 2. Februar 2016
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...