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Zins

Ist das Gebet in einer mit Zins gebauten Moschee gültig?

Frage:

Ich habe eine bestimmte Frage und weiss nicht recht an wen ich mich wenden soll. Im Internet habe ich auch schon recherchiert, aber keine eindeutige Antwort mit Belegen aus dem Koran und der Sunna gefunden. Deshalb bin ich guter Hoffnung, dass ihr mir mit eurem Wissen eine islamisch, korrekte Antwort geben könnt. Es geht um das Gebet in einer Moschee die „gekauft“ wurde (leider mittels Kredit – Zins). Wie ist hier der Standpunkt aus islamischer Sicht; ist mein Gebet in dieser Moschee gültig oder nicht? Und werde ich bestraft, wenn ich dort mein Gebet verrichte?

Antwort:

Elhamdulillah,

das Gebet in dieser Moschee ist gültig und es gibt keine Bestrafung, wenn das Gebet dort verrichtet wird. Im Gegenteil, das Gebet in der Gemeinschaft sollte nicht unterlassen werden, selbst wenn die Moschee mit nicht zulässigen Mitteln oder auf einem entwendeten Eigentum erbaut oder gekauft wurde. Dies weil der Prophet -Friede und Segen seien auf ihm- uns in seiner Aussage darauf aufmerksam macht, dass die gesamte Erde und was darauf an reinem ist uns zum Gebrauch als Moschee zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage aufbauend meinen die Gelehrten, dass diese Grundlage bestehen bleibt, selbst wenn die Moschee nicht mit korrekten Mitteln finanziert wurde.

Dies erlaubt jedoch unter keinem Umständen, eine Moschee mit falschen Mitteln wie zinsverbundenen Verträgen und Krediten oder anderen untersagten Mitteln aufzubauen oder zu kaufen.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

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