Der IZRS nimmt das Urteil des Bundesgerichts i.S. Ablehnung des Gesuchs um einen Waffenschein für Präsident Nicolas Blancho mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis. Die Sonderbehandlung aufgrund der religiösen Gesinnung nennt der IZRS-Präsident eine „Erniedrigung“.

Kommuniqué 08052018 – 0161

Nicolas Blancho hatte ein Gesuch um Erweb einer Handfeuerwaffe zwecks Schiesssport und zum Selbstschutz für zuhause gestellt. Die Berner Behörden lehnten das Gesuch mit Verweis auf Blanchos Gesinnung ab.

Dem folgte auch das kantonale Verwaltungs- und nun das Bundesgericht.

Der IZRS betont, dass Herr Blancho nie als gefährlich oder gewalttätig in Erscheinung getreten war. Dass ihm einzig aufgrund seiner religiösen Ansichten die Teilhabe an einer alten Schweizer Tradition verwehrt wird, empfindet der gebürtige Schweizer Muslim als diskriminierend und erniedrigend.

Blancho liess sich bei einer Lesung in Zürich heute Nachmittag wie folgt zitieren: „Ich empfinde dieses Urteil als erniedrigend. Als Schweizer Bürger aufgrund meiner islamischen Gesinnung keine Waffe besitzen zu dürfen, widerspricht dem Gleichheitsgebot. Es zeigt, dass ich als Muslim zum Sonderbürger werde, dem man a priori eine physische Gefährdung zutraut. Das kränkt mich. Es ist unfair.“

Der IZRS wird das Urteil nicht beim EGMR anfechten. Blancho behält sich aber das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein erneutes Gesuch zu stellen.

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