Bern, 24.03.2011

(ni) Der Rechtsstreit um das Langenthaler Minarett wird noch mindestens bis im Sommer andauern. Dann wird das Verwaltungsgericht voraussichtlich über die Beschwerde zur Baubewilligung für das Minarett befinden.

Ein langer Rechtsstreit

Im Sommer 2006 gab die islamische Gemeinschaft das Baugesuch zur Erweiterung der Gebetsräume und zur Errichtung eines Minaretts ein. Die Stadt Langenthal erteilte im Dezember gleichen Jahres die Baubewilligung. Daraufhin wurde eine Beschwerde eingereicht, welche die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons (BVE) gutgeheissen hat und die Baubewilligung wieder aufhob. Im September 2010 wiederrum bestätigte die BVE dann die Baubewilligung für das Minarett und die Dachkuppel (Kanton Bern bestätigt Baubewilligung für das Minarett). Doch die Beschwerdeführer ziehen den Fall weiter ans Verwaltungsgericht.

Am 10. März ordnete das Verwaltungsgericht im Zuge der Beweis-Sammlung einen Augenschein vor Ort an.

Verlangen die Richter eine öffentliche Verhandlung?

Frühzeitig wurde kommuniziert, dass wenn mindestens einer der Richter eine öffentliche Verhandlung verlangt, diesem Antrag höchstwahrscheinlich stattgegeben würde. Die Kriterien dazu sind allerdings nicht niedergeschrieben.

Sollte es zu einer öffentlichen Verhandlung kommen, müsse diese gut vorbereitet werden. Schliesslich könnten dann auch Aussenstehende den Prozess direkt mitverfolgen.

Falls aber beispielsweise allen Einsprechern die Legitimation abgesprochen werden sollte, dann entscheidet das Gericht höchst wahrscheinlich nicht öffentlich, dafür aber schneller.

Strafanzeige eingereicht

Neben dem direktem Verfahren um das Minarett von Langenthal, sind sich nun auch die beiden Parteien direkt in die Haare geraten.

Daniel Kettiger, der Anwalt der islamischen Glaubensgemeinschaft, publizierte vor einem Jahr einen sogenannten «Jusletter» auf der Internetplattform «weblaw». Darin veröffentlichte er seine Arbeit, welche sich grundsätzlich mit der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung und mit einer möglichen Ungültigkeitserklärung von Verfassungsartikeln befasst. Dabei stellt er fest, dass zur Umsetzung des Minarettverbotes noch einige Fragen offen seien. Desweiteren bezeichnet Kettiger das Minarettverbot als «Missbrauch der Volksinitiative für Symbolpolitik» und spricht von Rechtsmissbrauch: «Die Minarettverbotsinitiative hätte aufgrund ihrer offensichtlichen Sinnlosigkeit und Unbegründetheit und damit Willkürlichkeit als ungültig erklärt werden müssen». Da diese Argumentationskette auch einen Einfluss auf den Entscheid des Minarettbaus in Langenthal haben könnte, hat er die Arbeit auch beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Das Komitee «Stopp Minarett» beauftragte daraufhin den umstrittenen Orientalisten Heinz Gstrein mit einer Art «Gegengutachten». Darin greift er Daniel Kettiger persönlich an und wirft ihm vor, dass seine Arbeit eine «gefährliche Ermunterung zu Ungesetzlichkeit» sei, beziehungsweise zurückgewiesen werden müsse, da dies «eine schleichende Einbringung von Grundsätzen und Praktiken der Scharia» sei.

Daraufhin reichte Daniel Kettiger eine sechsseitige Strafanzeige wegen unlauterem Wettbewerb und übler Nachrede gegen Heinz Gstrein und das Komitee «Gegen die strategische Islamisierung der Schweiz» ein, das den Text ins Internet gestellt hatte. «Ich fühle mich tief betroffen und in meiner Ehre als Rechtswissenschafter verletzt.» Kettiger findet es sonderbar, dass er auf diese unseriöse Art «runtergemacht werde». Das Schreiben von Gstrein sei keine wissenschaftliche Arbeit, sondern rechtspopulistische Propaganda.

So warf die Zeitung «Der Bund» dem Orientalisten Gstrein schon vor Jahren vor, dass er ein Titelschwindler sei und kein Professor und Theologe. Mit diesen Titeln hatte er sich in seinem Gegengutachten geschmückt. Herr Gstrein bekam die Gelegenheit für eine Gegendarstellung. Seit diesem Artikel nennt er sich jedoch nur noch «Dr. phil.»

Quelle: Berner Zeitung, Minarett sorgt für neuen Streit, 23.03.2011

Loading

Aktuellste Artikel