Diese Frauen lassen sich vom Niqab-Gesetz nicht beeindrucken.

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat Kenntnis genommen vom vorläufigen Abstimmungsresultat (66.65% Ja-Stimmen Anteil) zum III. Nachtrag des Übertretungsstrafgesetzes im Kanton St. Gallen. Dieses Gesetz wurde im Abstimmungskampf abwechslungsweise als ein öffentliches Verhüllungs- und Niqabverbot dargestellt. Den rechtsbürgerlichen Initianten ging es klar um die muslimische Form des Gesichtsschleiers.

Kommuniqué 23092018 – 0163

Tatsächlich ist das Gesetz nicht klar formuliert und überlässt den Entscheid, ob eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des religiösen oder gesellschaftlichen Friedens stattgefunden hat, den jeweils anwesenden Polizeibeamten:

Art. 12ter(neu) Gesichtsverhüllungsverbot

„Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaflichen Frieden bedroht oder gefährdet, wird mit Busse bestraft.“

Die Regierung lehnte das Gesetz ab, welches vom Kantonsrat mit nur knapper Mehrheit (57:55) am 28.11.2017 verabschiedet worden war. Ein überparteiliches Komitee versuchte das Gesetz per Referendum zu kippen. Nun haben sie das Gegenteil erreicht, nämlich eine deutliche Legitimierung durch das Stimmvolk.

Der Islamische Zentralrat verurteilt dieses schwammige islamophobe Gesetz und sieht darin ein weiteres Zeichen für die in der Schweiz grassierende gesellschaftliche Islamophobie. Rationale Argumente sind offenkundig nicht mehr gefragt. Es dominiert eine von Ablehnung und Hass gegen den Islam gespiesene Mentalität, die auch vor weiteren Grundrechtseinschränkungen nicht Halt machen wird.

Der Islamische Zentralrat wird Umsetzung dieses Niqab-Verbots in der Praxis genau beobachten und gegebenenfalls – sollte sich eine Diskriminierung von Niqab-Trägerinnen abzeichnen – rechtliche Schritte prüfen.

Keine Änderung der religiösen Praxis

Aufgrund des Wortlautes gehen wir aber derzeit davon aus, dass das Tragen eines Niqabs aus religiöser Überzeugung weiterhin zulässig ist, da es den Behörden schwer fallen dürfte, den Nachweis zu führen, dass eine verschleierte Muslimin die öffentliche Sicherheit bzw. den (nicht definierten) öffentlichen und gesellschaftlichen Frieden durch das blosse Tragen eines Schleiers gefährdet.

Wir empfehlen betroffenen Schwestern, sich bei einer Kontrolle unkompliziert zu identifizieren, jedoch auf das Tragen des Niqabs mit Verweis auf das Fehlen einer Gefährdung zu bestehen. Sollte es zu einer Anzeige kommen, bietet unser Rechtsdienst adäquate Beratung an. Im Falle von wirtschaftlicher Bedürftigkeit, kann auch Antrag auf Übernahme eines etwaigen Bussgelds gestellt werden.

Nora Illis Stellungnahme / Aufruf an die Schwestern, standhaft zu bleiben: 

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