16.08.2018
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) überprüft seit diesem Sommer erneut den korrekten Zeitpunkt der ‘Ishâ’-Gebetszeiten für die Schweiz. Der nun vorliegende erste Zwischenbericht unterstreicht die Annahme, dass im Juli die 90-Minuten-Regel nicht applikabel ist. Am 18. Juli zeigten sich die Anzeichen des ‘Ishâ’ erst 100 Minuten nach Eintritt des Maghrib.

Khulʿ und Faskh – Zwei Wege der Eheauflösung im Islam
Investieren oder ständig broke? Eine Frage der Bildung und Disziplin!
Wie “haram” ist der Hund im Islam wirklich?
Ökonomische Kosten eines Kopftuchverbots in Schulen
Islamisch-ethische Grenzen der Organspende