16.08.2018
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) überprüft seit diesem Sommer erneut den korrekten Zeitpunkt der ‘Ishâ’-Gebetszeiten für die Schweiz. Der nun vorliegende erste Zwischenbericht unterstreicht die Annahme, dass im Juli die 90-Minuten-Regel nicht applikabel ist. Am 18. Juli zeigten sich die Anzeichen des ‘Ishâ’ erst 100 Minuten nach Eintritt des Maghrib.
Umfassende Studie zur Bewertung des ehelichen Analverkehrs in der islamischen Sexualethik
Halāl zum Eigenheim: Zinsfrei wohnen im deutschsprachigen Raum?
Am 4. und 5. Juli: Der beste Weg, Ashura zu fasten
Kosmetische Eingriffe: Zwischen Körperpflege und Grenzen der Verstümmelung
Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha – Alle Daten auf einen Blick