31.03.2012
Bern, 01.04.2012
Kommuniqué 01042012-0053
Weder das IZB noch der IZRS haben Kenntnis von einem Hausverbot gegen den Islamischen Zentralrat Schweiz. Das Stiftungsratsmitglied, Osman Ali, hatte ohne Absprache und in eigener Regie mit der Sonntagszeitung kommuniziert und vertritt mit seinen Aussagen keineswegs die Meinung der Moscheeverwaltung.
Es ist zwar richtig, dass es zwischen Vertretern des IZB und des IZRS zu einem Missverständnis hinsichtlich der Sammelaktion für Syrien vom 16. März gekommen ist, in dessen Folge ein Betrag von CHF 2300.- zu Gunsten der Hilfsorganisation «Islamic Relief» eingezogen wurde. Die Verantwortlichen beider Parteien konnten sich jedoch mittlerweile gütlich einigen.
Ausserdem werden im Artikel die Ereignisse übertrieben dargestellt und aus dem Zusammenhang gerissen. So stand die Auseinandersetzung von vergangenem Freitag in keinem Zusammenhang mit dem Missverständnis rund um die IZRS-Sammelaktion für Syrien vom 16. März.
Zudem wollen wir betonen, dass wir Geschwister im Islam sind und es keinerlei Differenzen zwischen uns gibt.
Siehe auch: https://www.izb.ch

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