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Tod, Erbschaft, Testament

Der Tod gehört zum Leben – und doch schieben wir die Auseinandersetzung mit ihm oft hinaus. Viele Muslime verlassen diese Welt ohne ein Testament zu hinterlassen, obwohl der Qur’an dazu aufruft. Dabei können klare Regelungen für das Erbe nicht nur Unfrieden in der Familie verhindern, sondern auch sicherstellen, dass die islamischen Prinzipien gewahrt bleiben.

Ein islamisch korrektes Testament ist ein Akt der Verantwortung – gegenüber Allah, gegenüber der eigenen Familie und gegenüber dem Vermögen, das uns anvertraut wurde.

“Vorgeschrieben ist euch, wenn sich einem von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterläßt, ein Vermächtnis zugunsten der Eltern und nächsten Verwandten in rechtlicher Weise zu treffen, als eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.”
(Al Baqara, 180)

Fragen, die sich stellen

Wie funktioniert das islamische Erbrecht konkret?

Welche Gültigkeit hat es in der Schweiz, Deutschland oder Österreich?

Was gilt, wenn ein Erbe nicht muslimisch ist?

Was passiert, wenn kein islamisches Testament vorhanden ist – greift dann automatisch nur das staatliche Erbrecht?

Kann eine Liegenschaft übernommen werden, die mit einer Hypothek belastet ist?

Wie gehen Konvertiten mit dem Erbe ihrer nicht-muslimischen Eltern um?

Plan statt Chaos

Jetzt handeln – für Klarheit und Sicherheit

Das Thema Erbe ist zu wichtig, um es aufzuschieben. Jeder Tag ohne klare Regelung birgt die Gefahr von Missverständnissen, Konflikten und Chaos. Sorge jetzt vor – für dich selbst und für deine Familie.

Jetzt eine Konsultation buchen!
CHF 129.– pro Stunde (ohne Mitgliederrabatt)

Unsere Unterstützung

Der Islamische Zentralrat bietet umfängliche und kompetente Beratung an. Wir unterstützen Muslime bei:

✅ Der Erstellung islamisch korrekter Testamente

✅ Der Abwicklung laufender Erbschaften

✅ Individueller Begleitung mit Rat und Erfahrung

ℹ️ Bei Bedarf ziehen wir spezialisierte Anwälte hinzu, um auch die rechtliche Seite nach schweizerischem, deutschem oder österreichischem Recht abzusichern.

Beerbe den Islamischen Zentralrat

Neben der gesetzlichen und islamischen Erbfolge besteht auch die Möglichkeit, über das Testament (bis zu einem Drittel des Nachlasses) Freianteile an den Islamischen Zentralrat (IZR) zu vererben. Der IZR berät Sie hierzu gerne und kostenlos. So kann sichergestellt werden, dass die vererbten Vermögenswerte im DACH-Raum zielgerichtet eingesetzt werden – sei es im Rahmen eines Waqf (Stiftung) zum Aufbau zentralisierter Vermögenswerte für kapitalintensive Projekte wie Moscheen, Jugendzentren oder Landkäufe, für Stipendien an leistungsstarke, aber finanziell benachteiligte Studierende, für Nothilfe an Familien in Ausnahmesituationen wie schwerer Krankheit oder Todesfällen oder für die juristische Unterstützung im Falle von Diskriminierung.

Fragen oder Terminvereinbarung?

Bitte kontaktiere uns mit unterstehendem Formular für Fragen oder konkrete Terminvereinbarungen. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden.

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