27.09.2026
Meinungsfreiheit gilt in Europa längst nicht mehr für alle gleich, sondern selektiv für die, die gerade politisch die Oberhand haben. Ein schonungsloser Essay darüber, warum die diskurshemmenden Instrumente von heute ihren Verfechtern bereits morgen um die Ohren fliegen könnten. Ein Plädoyer für mehr Mill und weniger Habermas.
Von Abdel Azziz Qaasim Illi
Unter dem Einfluss von Habermas’ Diskursethik war ich vor rund zwanzig Jahren selbst noch der Auffassung, dass die Meinungsäusserungsfreiheit dort besonders enge gesellschaftliche Schranken haben müsse, wo Minderheiten zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen werden. Ich hielt es für richtig, dass eine Gesellschaft von einem gewissen Verantwortungsbewusstsein getragen wird und dass die Tatsache, dass man etwas sagen darf, nicht automatisch bedeutet, dass man jede Form der Herabwürdigung, der Verachtung oder der pauschalen Abwertung auch sagen sollte. Daran hat sich heute einiges geändert. Zu einem politisch erwachsenen Gemeinwesen gehört für mich zwar nach wie vor, dass Mehrheiten ihre Macht nicht dazu benutzen, Minderheiten verbal zu drangsalieren, sie auszugrenzen oder sie zum gesellschaftlichen Freiwild zu erklären. Was sich bei mir aber deutlich verändert hat, ist die Einschätzung darüber, wo die Grenze zwischen einem solchen gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein und einer tatsächlichen Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit verläuft. Je mehr ich die vergangenen zwei Jahrzehnte beobachte, desto stärker habe ich den Eindruck, dass wir uns in Europa von einem allgemeinen Prinzip der Meinungsäusserungsfreiheit wegbewegen und auf eine partikularisierte Vorstellung von Freiheit zusteuern: Frei ist zunehmend nicht mehr, wer seine Meinung äussern kann, sondern wer sich innerhalb jener Grenzen bewegt, die von der jeweils dominierenden politischen und gesellschaftlichen Ordnung als akzeptabel definiert werden. Die Grenzen selbst bleiben dabei keineswegs konstant. Sie verschieben sich mit den politischen Machtverhältnissen, mit gesellschaftlichen Stimmungen und mit jenen Milieus, die den öffentlichen Diskurs besonders stark prägen. Genau darin liegt das eigentliche Problem: Wenn Meinungsfreiheit nur innerhalb eines jeweils von der herrschenden Diskursordnung definierten Sandkastens existiert, dann bleibt zwar formal ein Raum für freie Rede bestehen, doch die Freiheit verliert ihren entscheidenden Inhalt. Denn eine Freiheit, die nur so lange gilt, wie man die Interessen, Überzeugungen oder Tabus der jeweils dominierenden Gruppe nicht tangiert, unterscheidet sich strukturell weniger von der Freiheit in autoritären Systemen, als wir uns gerne eingestehen.
Dass ich mit meiner Meinung nicht alleine dastehe, zeigt eine Häufung von ähnlichen Wortmeldungen. NZZ Autoren und Autorinnen haben dieses sich immer stärker verengende Feld in einer Serie von Kommentaren und Artikel thematisiert. Katharina Fontana z.B. beschreibt Aspekte dieses Prozesses unter dem Titel «Schwerer Stand für die Meinungsfreiheit: Es gibt zu viel Moralismus und zu viele Tabus». Ihre Beobachtung ist bemerkenswert gerade deshalb, weil sie nicht von einem vollständigen Verlust der Meinungsfreiheit spricht, sondern von einer schleichenden Verengung des öffentlichen Raumes. Die Freiheit verschwindet demnach nicht erst mit einem staatlichen Verbot, sondern durch Moralismus, Tabuisierung, Konformitätsdruck und Kontaktschuld. Wer mit den falschen Personen spricht, die falschen Fragen stellt oder bei einem politisch aufgeladenen Thema eine Position vertritt, die nicht in das jeweils vorherrschende moralische Raster passt, muss nicht zwingend, wie etwa in meinem Fall, mit einem Strafverfahren rechnen. Es genügt unter Umständen, dass er als zweifelhaft gilt. Damit verändert sich aber die Qualität des öffentlichen Diskurses. Denn eine freie Gesellschaft lebt nicht davon, dass jeder alles sagt, sondern davon, dass jeder grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, auch dort zu widersprechen, wo Widerspruch unbequem ist. Fontana beschreibt gerade die Kontaktschuld als Gift für eine direkte Demokratie, weil sie aus dem Austausch von Argumenten eine Prüfung der politischen und sozialen Gesinnung macht. Wer mit dem falschen Menschen spricht, dem falschen Referenten zuhört oder bei einem umstrittenen Thema eine ähnliche Position vertritt, wird nicht mehr nach dem Inhalt seiner eigenen Aussage beurteilt, sondern nach den Assoziationen, die andere mit seiner Person verbinden. Das ist ein fundamentaler Wandel. Denn während eine argumentative Auseinandersetzung voraussetzt, dass ich mich mit dem Gesagten meines Gegenübers befasse, setzt die Kontaktschuld voraus, dass ich zunächst dessen Umfeld, Kontakte und politische Verwandtschaft untersuche. Der Diskurs wird damit von der Sachebene auf die Gesinnungsebene verschoben.
Wir Muslime haben diese Entwicklung besonders früh und besonders deutlich erlebt. Seit dem sogenannten Krieg gegen den Terror in den frühen Nullerjahren wurde der Raum dessen, was über Islam, politische Gewalt, islamische Bewegungen und später auch über Palästina gesagt werden konnte, zunehmend von rechtlichen und gesellschaftlichen Kategorien überlagert, die weit über die eigentliche Bekämpfung von Gewalt hinausreichen können. Dass terroristische Gewalt jeglicher Provenienz bekämpft werden muss, steht ausser Frage. Dass Sicherheitsorgane gegen Organisationen vorgehen, die Anschläge planen, Gewalt ausüben oder dazu aufrufen, ist eine notwendige Funktion eines Rechtsstaates. Problematisch wird es dort, wo aus der Bekämpfung konkreter Gewaltakte oder terroristischer Organisationen eine immer weiter reichende politische und gesellschaftliche Assoziationslogik entsteht, in der bereits vermeintliche ideologische Nähe, bestimmte religiöse Positionen oder politische Forderungen als Indiz für eine verbotene oder zumindest verdächtige Gesinnung behandelt werden. Gerade im Zusammenhang mit Palästina zeigt sich, wie schnell sich solche Kategorien vermischen können. Wer die Rechte der Palästinenser verteidigt, die israelische Politik kritisiert oder einen politischen Zionismus ablehnt, vertritt damit nicht automatisch die Ziele, Methoden oder Ideologie der Hamas. Zwischen politischer Kritik, religiöser Überzeugung, Sympathie für eine Organisation und tatsächlicher Unterstützung terroristischer Gewalt bestehen Unterschiede, die in einem Rechtsstaat nicht einfach verschwimmen dürfen. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Gefahr für die Meinungsfreiheit: Nicht mehr die konkrete Handlung wird beurteilt, sondern die vermeintliche ideologische Nähe, die jemand aufgrund einzelner Aussagen oder Überschneidungen zugeschrieben wird. Aus einer demokratischen Gesellschaft, in der politische Positionen miteinander konkurrieren, wird so schrittweise eine Gesellschaft, in der bestimmte Positionen zunächst auf ihre politische Unbedenklichkeit geprüft werden müssen, bevor überhaupt über ihren Inhalt gesprochen werden kann.
Das gleiche Muster lässt sich inzwischen allerdings nicht mehr auf eine bestimmte politische oder religiöse Gruppe begrenzen. Was zunächst vor allem Muslime, Islamkritiker oder Palästina-Aktivisten betraf, hat längst andere politische Lager erreicht.
Erinnern wir uns an die Dynamik während der Corona-Zeit. Wer die staatlichen Massnahmen, die Impfpolitik oder die Zertifikatspflicht kritisierte, wurde nicht selten mit Begriffen wie «Schwurbler», «Impfgegner» oder «Covidiot» aus dem legitimen Diskurs gedrängt. Die Auseinandersetzung ging dabei weit über die eigentliche Sachfrage hinaus: Menschen wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, und einzelne Berufsgruppen sahen sich auch mit unmittelbaren staatlichen Konsequenzen konfrontiert. Ärzte, die öffentlich von der vorherrschenden Linie abwichen, gerieten berufsrechtlich unter Druck.
Wer heute die europäische Unterstützung für die Ukraine kritisiert, sieht sich schnell dem Vorwurf der «Putin-Versteherei» oder der Kremlnähe ausgesetzt. Wer die gegenwärtige Migrationspolitik grundsätzlich hinterfragt, muss sich gegen den Vorwurf des Rassismus verteidigen. Wer staatliche Klimapolitik kritisiert, wurde über Jahre nicht selten als wissenschaftsfeindlich oder verantwortungslos behandelt.
Fontana beschreibt gerade diese Mechanismen am Beispiel der Klima- und Corona-Debatte und verweist darauf, wie aus politischen Differenzen moralische Lagerbildungen wurden. Wenn politische Auseinandersetzungen immer häufiger dadurch geführt werden, dass man dem Gegenüber eine moralisch oder gesellschaftlich disqualifizierende Identität zuschreibt, anstatt seine Argumente zu widerlegen, verändert sich die Struktur des Diskurses. Dann wird nicht mehr gefragt: «Ist diese Position richtig?» Sondern: «Was für ein Mensch ist jemand, der so etwas sagt?» Und sobald diese Frage die erste und wichtigste geworden ist, beginnt die eigentliche Erosion des freien Diskurses.
Benedict Neff hat diesen Gedanken unter dem Titel «Der Ungeist der Cancel-Culture lebt weiter: Trump verrät seine eigenen Werte» bereits letztes Jahr ausgeführt. Interessant an seinem Beitrag ist gerade, dass er die Cancel Culture nicht als ausschliesslich linkes oder rechtes Phänomen behandelt. Seine zentrale Beobachtung lautet vielmehr, dass die Methode unabhängig davon, aus welchem politischen Lager sie kommt, dieselbe autoritäre Versuchung enthält: Wer die eigene Weltanschauung verabsolutiert, beginnt irgendwann, den politischen Gegner nicht mehr als legitimen Gegner, sondern als Problem zu betrachten, das beseitigt, zum Schweigen gebracht oder gesellschaftlich diszipliniert werden müsse. Neff beschreibt dabei die bemerkenswerte Entwicklung, dass Methoden, die zuvor vor allem mit linken Aktivisten und der Woke-Kultur verbunden wurden, von der politischen Rechten übernommen werden können. Gerade darin liegt eine der wichtigsten Lehren der gegenwärtigen Entwicklung. Wenn sich politische Machtverhältnisse verschieben, verschwindet die Versuchung zur Kontrolle des Diskurses nicht automatisch. Sie kann lediglich den Besitzer wechseln. Wer heute darüber jubelt, dass der politische Gegner endlich mit denselben Mitteln bekämpft wird, die man gestern noch als Unterdrückung bezeichnet hat, hat die Freiheit nicht internalisiert, sondern sie als Vehikel für die Erreichung seiner eigenen Ziele genutzt.
Genau deshalb halte ich die Vorstellung für gefährlich, dass sich das Problem der Meinungsfreiheit erledigen würde, wenn sich lediglich die politischen Mehrheitsverhältnisse verändern. Im Gegenteil: Es ist durchaus denkbar, dass Europa in den kommenden Jahren eine Verschiebung seiner politischen Machtzentren erlebt und dass sich damit auch die Grenzen des Sagbaren verschieben. Was heute als besonders problematisch, radikal oder gesellschaftlich unzulässig gilt, kann morgen Bestandteil eines etablierten politischen Diskurses sein. Was heute als selbstverständlich gilt, kann morgen unter Rechtfertigungsdruck geraten. Unter dem Eindruck des Erdrutschsiegs der AfD in Sachsen Anhalt titelte Florian Eder: «AfD an der Macht: Die konservative Revolution darf nicht zur Revanche geraten». Eine politische Bewegung, die lange beklagt hat, von Institutionen ausgeschlossen oder durch eine dominante politische Kultur marginalisiert worden zu sein, kann nach einem Machtgewinn versucht sein, nun ihrerseits dieselben Instrumente gegen die bisher dominierenden Milieus einzusetzen. Eder warnt deshalb vor dem Übergang von Korrektur zu Revanche und vor der politischen Vereinnahmung von Schulen, Universitäten, Kulturinstitutionen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen. Diese Beobachtung ist für die Frage der Meinungsfreiheit von grundsätzlicher Bedeutung. Hängt die Freiheit davon ab, wer gerade über die kulturellen, politischen oder institutionellen Machtmittel verfügt, dann haben wir keine stabile, allgemeingültige Freiheit geschaffen, sondern lediglich einen wechselnden Herrschaftsraum. Heute bestimmt die eine Seite, wo die Grenze verläuft, morgen die andere. Die Freiheit wandert dann mit der Macht. Gerade das sollte in einer liberalen Demokratie aber nicht der Fall sein.
Damit kommen wir zu einem entscheidenden Unterschied zwischen einer wirklich freien Gesellschaft und jener «Sandbox», in der man sich zwar äussern darf, aber nur innerhalb eines vorgegebenen politischen Rahmens. In autoritären Staaten kann man häufig sehr viel sagen, solange man die entscheidenden Machtinteressen unangetastet lässt. Man darf den Staat loben, die Regierung feiern, die Feinde diffamieren, die offizielle Aussenpolitik unterstützen und die herrschende Ideologie bestätigen. Die Freiheit besteht dann nicht darin, dass man alles sagen kann, sondern darin, dass man innerhalb eines abgesteckten Rahmens relative Freiheiten besitzt. Genau deshalb reicht es nicht aus, darauf zu verweisen, dass man in Europa schliesslich noch sehr viel sagen dürfe. Die Frage muss vielmehr lauten: Was geschieht, wenn jemand den Rahmen verlässt? Was geschieht, wenn er nicht nur eine andere systemkonforme Meinung hat, sondern eine Meinung vertritt, die der politischen oder gesellschaftlichen Ordnung tatsächlich unangenehm wird? Wird dann mit Argumenten geantwortet oder mit Sanktionen? Wird die Gegenposition öffentlich widerlegt oder wird versucht, ihren Vertreter zu delegitimieren? Wird zwischen einer problematischen Aussage und einer problematischen Person unterschieden oder wird aus der Aussage eine Charakterdiagnose? Und schliesslich: Ist die Reaktion gesellschaftlicher Natur, oder beginnt der Staat selbst, den Diskurs mit Strafrecht und Sanktionskatalog zu regulieren? Je weiter man sich vom Instrumentarium des Argumentierens entfernt, desto näher kommt man einer Vorstellung von Freiheit, die mit einer liberalen Demokratie nur noch schwer vereinbar ist.
Dabei sollte man auch die Rolle der Medien nicht unterschätzen. Die Gesellschaft selbst reagiert auf kontroverse Aussagen häufig wesentlich weniger geschlossen und aggressiv, als es der öffentliche, weiterhin von Massenmedien dominierte, Diskurs vermuten lässt. Was aus einer einzelnen Aussage einen landesweiten Skandal macht, ist nicht selten erst die mediale Katalysierung. Eine Aussage, die in einem normalen Gespräch vielleicht Widerspruch, Zustimmung oder Schulterzucken hervorgerufen hätte, wird durch die Auswahl, Wiederholung und oft auch Dekontextualisierung grosser Medienhäuser zu einem Ereignis. Anschliessend entsteht sozialer Druck: Arbeitgeber werden kontaktiert, Institutionen müssen Stellung nehmen, politische Parteien distanzieren sich, und Personen sehen sich plötzlich mit einer öffentlichen Debatte konfrontiert, die sie selbst nicht mehr kontrollieren können. Das bedeutet nicht, dass Medien keine Missstände thematisieren oder problematische Aussagen kritisieren dürften. Natürlich müssen sie das können. Meinungsfreiheit bedeutet nicht Medienfreiheit von Kritik und schon gar nicht eine Verpflichtung der Öffentlichkeit, jede Äusserung gutzuheissen. Der massgebliche Unterschied liegt vielmehr darin, ob Medien einen offenen Diskurs ermöglichen oder ob sie durch die Konstruktion von Skandalen selbst zu einem Instrument gesellschaftlicher Sanktionierungen werden.
Noch gravierender wird die Entwicklung dort, wo aus gesellschaftlicher Ächtung strafrechtliche Sanktionierung wird. Natürlich kann eine demokratische Gesellschaft nicht auf jede rechtliche Grenze verzichten. Gewaltaufrufe, konkrete Drohungen oder bestimmte Formen der Verhetzung können legitime Gründe für staatliches Einschreiten sein. Aber gerade weil diese Anliegen legitim sind, muss man darauf achten, dass die Instrumente nicht über ihren ursprünglichen Zweck hinauswachsen. Der Staat verfügt über eine enorme Macht, und zwischen einer gesellschaftlichen Kritik und einem Strafverfahren liegt deshalb nicht einfach nur ein gradueller Unterschied. Wenn jemand gesellschaftlich kritisiert wird, kann er widersprechen, Gegenöffentlichkeit schaffen und seine Position verteidigen. Wenn der Staat jedoch entscheidet, dass eine Äusserung strafbar ist, verändert sich die Situation fundamental. Dann steht nicht mehr nur die Reputation einer Person auf dem Spiel, sondern ihre rechtliche Stellung. Genau deshalb muss die Schwelle zur strafrechtlichen Sanktionierung besonders hoch sein und besonders präzise begründet werden. Eine Gesellschaft, in der Bürger vor jedem politischen Satz zuerst überlegen müssen, ob sie damit möglicherweise eine strafrechtliche Grenze überschreiten, entwickelt zwangsläufig einen vorauseilenden Gehorsam. Menschen beginnen nicht erst dann zu schweigen, wenn ihnen der Staat den Mund verbietet. Sie beginnen zu schweigen, wenn sie nicht mehr wissen, wo die Grenze liegt.
Gerade deshalb ist die Meinungsfreiheit auch eine Art gesellschaftliches Ventil. Neff bezeichnet sie sinngemäss als eine Form kollektiver Psychohygiene: Kontroverse Gedanken müssen nicht deshalb frei ausgesprochen werden können, weil sie richtig oder angenehm sind, sondern gerade weil eine Gesellschaft mit ihnen umgehen können muss. Der freie Austausch von Ideen macht sichtbar, welche politischen Überzeugungen tatsächlich vorhanden sind. Er zwingt die Mehrheit, sich mit Minderheitenpositionen auseinanderzusetzen, und zwingt Minderheiten umgekehrt dazu, ihre Positionen öffentlich zu verteidigen. Das ist anstrengend. Es ist manchmal unerquicklich. Es produziert auch Unsinn, Geschmacklosigkeiten und Aussagen, die man persönlich ablehnt. Aber genau darin liegt der Preis der Freiheit. Wer alles Unerwünschte aus dem öffentlichen Raum entfernt, erhält nicht automatisch eine vernünftigere Gesellschaft. Er erhält zunächst einmal eine Gesellschaft, in der bestimmte Konflikte nicht mehr sichtbar sind. Der Konflikt selbst verschwindet dadurch nicht. Er verlagert sich in private Räume, geschlossene Gruppen und zunehmend abgeschottete Milieus. Und dort kann er sich radikalisieren, weil der offene Widerspruch fehlt. Neff argumentiert deshalb, dass ein möglichst freier Meinungsaustausch nicht nur eine abstrakte liberale Tugend ist, sondern eine wichtige Funktion für das Vertrauen in die demokratische Ordnung erfüllt.
Das vielleicht grösste Missverständnis besteht deshalb darin, Meinungsfreiheit mit Zustimmung zu verwechseln. Eine Meinung zu tolerieren bedeutet ja nicht, sie zu teilen. Eine Person sprechen zu lassen bedeutet nicht, ihre Aussage zu legitimieren. Und eine Minderheit davor zu schützen, dass ihre Rechte verletzt werden, bedeutet nicht, dass jede Kritik an dieser Minderheit verboten werden muss. Im Gegenteil: Eine freie Gesellschaft muss gerade diese Unterscheidungen aushalten. Sie muss zwischen Kritik und Verfolgung, zwischen Argument und Gewaltaufruf, zwischen politischer Ablehnung und tatsächlicher Diskriminierung unterscheiden können. Sonst geht es irgendwann nicht mehr darum, welche Argumente überzeugen, sondern darum, wer definieren darf, welche Argumente überhaupt noch auf den Tisch gelegt werden dürfen. Und genau hier liegt die eigentliche Partikularisierung der Meinungsfreiheit: Nicht die Freiheit als solche wird abgeschafft, sondern ihre Grenzen werden jeweils von jenen definiert, die gerade über die stärkste kulturelle, politische oder institutionelle Deutungsmacht verfügen.
Wer jetzt erwidern möchte, dass dies doch immer so gewesen sei und diese Variabilität des Sagbaren hinnimmt, verkennt die Gefahr einer strukturellen Erodierung des Freiheitskonzepts: Die Gefahr besteht nämlich nicht darin, dass morgen plötzlich niemand mehr etwas sagen darf. Die gefährlichere Entwicklung ist subtiler: nämlich dass wir uns daran gewöhnen, dass bestimmte Meinungen zwar formal erlaubt, praktisch aber mit einem so hohen sozialen, beruflichen oder rechtlichen Risiko verbunden sind, dass nur noch wenige bereit sind, sie zu vertreten. Dann bleibt die Meinungsfreiheit auf dem Papier bestehen, während sich die tatsächlich geäusserten Meinungen immer stärker an den erwartbaren Reaktionen orientieren. Das ist der Punkt, an dem aus Freiheit Konformität wird. Eder formuliert über die neue Rechte einen Gedanken, der über die konkrete deutsche Parteienlandschaft hinausweist: Eine politische Korrektur kann notwendig sein, aber die Institutionen und Regeln, die eine Gesellschaft überhaupt erst stabilisieren, dürfen nicht zur Beute des jeweiligen Machtkampfes werden. Genau dasselbe gilt für die Meinungsfreiheit. Sie darf nicht Eigentum der Linken sein, aber ebenso wenig Eigentum der Rechten. Sie darf nicht davon abhängen, welche Partei gerade die Regierung stellt, welche gesellschaftliche Bewegung gerade den Diskurs dominiert oder welche Gruppe gerade über die stärkste mediale Deutungsmacht verfügt.
Damit distanziere ich mich zunehmend von der Diskursethik, in deren Tradition ich vor zwanzig Jahren stand. Habermas verlangt für eine legitime Meinung, dass sie sich unter idealen Bedingungen, d.h. frei von Zwang, mit gleichem Zugang für alle Betroffenen, als zustimmungsfähig erweisen liesse. Das klingt einleuchtend, setzt aber voraus, dass sich diese idealen Bedingungen irgendwie herstellen und überwachen lassen, und genau darin liegt das Problem: Wer entscheidet, ob ein Diskurs gerade herrschaftsfrei genug ist? Wer die Regeln des Diskursraums setzt, hat damit auch die Macht, bestimmte Beiträge als bereits von vornherein illegitim auszuschliessen, weil sie diesen Bedingungen angeblich nicht genügen. Der so regulierte Diskursraum braucht einen Aufseher, und jeder Aufseher wird irgendwann Partei. John Stuart Mills Marktplatz der Ideen kommt ohne diesen Aufseher aus. Er verlangt nicht, dass eine Meinung bestimmten Verfahrensbedingungen genügen muss, bevor sie überhaupt zugelassen wird, sondern vertraut darauf, dass sich Wahrheit und Irrtum im offenen, auch unordentlichen Wettstreit der Positionen unterscheiden lassen – nicht weil eine Instanz vorher filtert, was diskursfähig ist, sondern weil der Streit selbst die Prüfung ist. Das ist weniger elegant als Habermas’ Modell eines im Prinzip herrschaftsfreien Diskurses. Aber es ist ehrlicher, da es Herrschaftsfreiheit in der Praxis ohnehin nie geben wird. Jeder Versuch, sie institutionell zu garantieren, weist am Ende doch wieder jemandem die Definitionsmacht darüber zu, was gesagt werden darf und was nicht.
Vielleicht liegt darin auch meine eigene wichtigste Korrektur der vergangenen zwanzig Jahre. Ich halte es weiterhin für richtig, dass eine Gesellschaft Minderheiten besonders schützt und dass die Macht der Mehrheit nicht leichtfertig gegen Schwächere eingesetzt werden darf. Aber ich glaube heute weniger denn je daran, dass man diesen Schutz dadurch gewährleisten kann, dass man den Raum des Sagbaren immer weiter verkleinert. Im Gegenteil: Je stärker wir versuchen, gesellschaftliche Konflikte durch Verbote, Sanktionen, Kontaktschuld und moralische Ausgrenzung zu lösen, desto grösser wird die Gefahr, dass wir ausgerechnet jene politische Mündigkeit schwächen, die eine freie Gesellschaft benötigt. Der mündige Bürger muss nicht vor jeder falschen Meinung geschützt werden. Er muss die Möglichkeit haben, falsche Meinungen als falsch zu erkennen, ihnen zu widersprechen und andere von der eigenen Position zu überzeugen. Eine Demokratie, die ihren Bürgern diese Fähigkeit nicht zutraut, hat ein Problem mit ihrem eigenen Menschenbild. Und ein Staat, der deshalb beginnt, den öffentlichen Diskurs immer stärker zu beaufsichtigen, löst dieses Problem nicht, sondern verschiebt es nur von der Gesellschaft zum Staat.
Die eigentliche Prüfung der Meinungsfreiheit besteht deshalb nicht darin, ob wir jene sprechen lassen, die wir ohnehin mögen. Das ist keine besondere Leistung. Die Prüfung beginnt dort, wo jemand etwas sagt, das wir für falsch, geschmacklos, provozierend oder sogar zutiefst ärgerlich halten. Erst dort zeigt sich, ob wir Meinungsfreiheit als allgemeines Prinzip verstehen oder lediglich als Privileg für die eigene politische Seite.

Die Meinungsäusserungsfreiheit wird immer selektiver
Wenn das fremde Leben mit im Ehebett liegt
Das Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!
Saudi-Arabien verschärft Visa-Regeln: Schweizer C-Ausweis reicht nicht mehr für das E-Visum
Zürcher Kopftuchverbot nimmt nächste Hürde – Jetzt handeln!