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FAQ

Wann muss die Absicht zum Fasten gefasst werden?

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02.02.2016

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Das Fasten wird natürlich erst durch die korrekte und reine Absicht, Allahs Wohlgefallen zu erlangen, gültig. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Absicht an jedem Vorabend des nächsten Fastentages erneut gefasst werden muss.

Der Gesandte (sas) sagte: „Wer die Absicht zu Fasten nicht vor dem Einbruch von Fajr fasst, der hat nicht gefastet!” (Ahmad, Ibn Khuzaymah und Ibn Hibban)


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