Bern/Aarau, 27.08.2010

(ni) Die Aargauer Regierung stellt sich gegen ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Bereits am 11. August 2010 lehnte der Regierungsrat den ursprünglichen Initiativtext des Grossen Rats, wie auch den umformulierten Gegenvorschlag der parlamentarischen Sicherheitskommission (SIK) ab. Aus Sicht der Regierung ist ein Verbot keine Lösung. Intensive Integrationsarbeit sei sinnvoller.

Im Mai hatte der Grosse Rat den Vorstoss der Schweizer Demokraten für ein schweizweites «Burka-Verbot» deutlich angenommen. (IZRS-Kommuniqué). Dies löste eine emotionale Debatte aus.

Die zuständige Parlamentskommission für Sicherheit  (SIK) fasste nach einer Prüfung des grossrätlichen Initiativtextes den Wortlaut der Standesinitiative breiter, um den Anschein einer diskriminierenden, auf eine Religionsgemeinschaft beschränkten Kleiderordnung zu vernebeln. Der nun vorliegende SIK Gegenvorschlag sieht vor, dass das Tragen jeglicher Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, bei Strafandrohung untersagt werden soll. Damit soll verschleiert werden, dass sich die Initiative deutlich gegen den islamischen Niqab richtet. (Wir berichteten).

«Burka-Verbot» diskriminierend

Für den Regierungsrat steht ein «Burka-Verbot» nicht zur Debatte. Dieses wäre «unverhältnismässig» und «diskriminierend». Auch die Umformulierung der SIK ändert an diesem Entscheid nichts. Viel wichtiger seien Bestrebungen hin zu einer sinnvollen Integration. Im Zentrum müssten die Erhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze und das friedliche Zusammenleben stehen.

Ausserdem brächten Verbote, welche nur schwer durchsetzbar seien, «keinen sicherheitspolitischen Nutzen, sondern haben rein programmatischen Inhalt», hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme fest. In der geltenden Rechtsordnung sei bereits hinreichend sichergestellt, dass Personen identifizierbar sein müssten.

Initiative nicht vom Tisch

Damit ist aber die angedrohte Standesinitiative aus dem Kanton Aargau noch nicht vom Tisch. Wie die Medienstelle des Kantons heute bestätigte, liegt der Ball nun wieder beim Grossen Rat. Eine Einwilligung des Regierungsrates für das Zustandekommen einer Standesinitiative sei demnach gar nicht nötig. Aufgrund des deutlichen Votums und der politischen Sitzverteilung ist davon auszugehen, dass der Grosse Rat die Initiative auch gegen den Willen der Regierung aufgleisen wird.

Ähnliche Forderungen in drei weiteren Kantonen

Auch in den Kantonen Bern, Solothurn und Thurgau sind noch Vorstösse für ein Verhüllungsverbot hängig. In den letzten Tagen wurden einige allerdings zurückgewiesen. So lehnte die Berner Regierung diesen Monat die Forderungen nach einem solchen Verbot klar ab. (Wir berichteten). Frauen, welche einen Schleier tragen, zählten nicht zum alltäglichen Stadtbild und daher mache es keinen Sinn, diesbezüglich ein Gesetz zu schaffen, hielt der Berner Regierungsrat fest.

Quelle: Bericht der SIK des Grossen Rates, 10242, 23.08.2010. Und NZZ, Gegen Standesinitiative für Verhüllungsverbot, 27.08.2010.

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