15.06.2016
Das Bundesgericht hat zwei Gegner des Burka-Verbots im Kanton Tessin abblitzen lassen. Das Gericht verweigerte zwei Rekursen eine aufschiebende Wirkung. Nun kann das Gesetz fristgerecht in Kraft treten. Über den Rekurs-Inhalt selbst muss das Gericht noch entscheiden.
Die am Bundesgericht hängigen Beschwerden richten sich gegen das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum und das revidierte Gesetz über die öffentliche Ordnung. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.
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Link-Artikel: https://www.srf.ch/news/schweiz/ab-1-juli-muss-im-tessin-die-burka-im-schrank-bleiben-vorerst
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