Vom 16.-17. Mai 2018 verhandelt das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen zwei Vorstandsmitglieder und den Präsidenten des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS). Der Vorwurf lautet: „Propaganda für Al-Qaida.“ Der IZRS bewertet das Verfahren als politischen Stigmatisierungsversuch und sieht dem Prozess gelassen entgegen.

Kommuniqué 09042018 – 0159

Wenn Mitte Mai der Präsident des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern den Gerichtssaal des Bundesstrafgericht in Bellinzona betritt, dürfte vielen klar sein, dass ein Prozess mit Symbolkraft – nicht nur für die Schweiz, sondern wohl mit Ausstrahlung über die Grenzen hinaus ansteht. Worum geht es?

Naim Cherni, der Kulturproduzent des IZRS, drehte Anfang Oktober 2015 in Syrien einen Dokumentarfilm sowie ein Exklusivinterview mit Dr. Abdullah al-Muhaysinî, einem als Schlichter und Brückenbauer bekannten unabhängigen Rebell mit islam(ist)ischem Hintergrund. Im Fokus des Filmdrehs stand die Dekonstruktion der IS-Diskurse. Al-Muhaysinî machte durch einen Vermittlungsversuch zwischen den Rebellen und dem ISIS von Anfang 2014 prominent von sich reden. Nachdem der ISIS sich weigerte, sein extremes Gebaren einzustellen, erklärte der unabhängige al-Muhaysinî den geeinten Kampf gegen die Extremistengruppe für gerechtfertigt. Ein Gespräch mit ihm über die Hintergründe seiner IS-Kritik erschien Cherni als spannend, mehr noch dienlich im Kampf gegen die IS-Narrative auch in Europa.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft sieht dies anders. Für sie ist al-Muhaysinî ein „Al-Qaida Führer“ und die Publikationen Chernis „Al-Qaida Propaganda“. Im Dezember 2015 eröffnete sie öffentlichkeitswirksam ein Strafverfahren.

Der IZRS-Gesamtvorstand sowie die Generalversammlung stellten sich in der Folge geschlossen hinter die beschuldigten Vorstandsmitglieder: „Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft sind nicht nachvollziehbar und tragen die Handschrift einer politisierten Justiz, die unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung verfassungsmässige Grundrechte einzuschränken versucht, soweit jene von Muslimen in Anspruch genommen werden“, sagte Generalsekretärin Ferah Ulucay anlässlich der Generalversammlung 2017.

Die drei Beschuldigten Nicolas Blancho, Abdel Azziz Qaasim Illi und Naim Cherni weisen die Vorwürfe ihrerseits kategorisch zurück. Weder haben die Produktionen Chernis propagandistischen Charakter, noch ist al-Muhaysinî ein Mitglied der Al-Qaida oder sonst einer gesetzlich verbotenen Organisation. Sie verstehen das Verfahren als ein politisch motiviertes mit dem Ziel, den Islamischen Zentralrat zu stigmatisieren. Sie betonen in guter Absicht und im Rahmen der vom IZRS bereits 2014 aufgenommenen Präventionsarbeit gegen den IS-Extremismus gehandelt zu haben.

Politischer Schauprozess

Der IZRS sieht dem politischen Schauprozess Mitte Mai in Bellinzona mit grosser Gelassenheit entgegen. Der Vorstand ist sich keiner Schuld bewusst und betont, dass man sich durch die Machenschaften der Bundesanwaltschaft weder in der Ausübung von Grundrechten einschränken noch beunruhigen lasse.
Die Anklage wurde mittlerweile detailliert zur Kenntnis genommen. Der Ball liegt nun im Spielfeld des Bundesstrafgerichts, sich kritisch und tiefgründig mit den haltlosen Anschuldigungen auseinanderzusetzen.
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, den beispiellosen Prozess aus der Nähe zu beobachten. Der IZRS kündigt an, in den kommenden Wochen eine offensive und transparente Kommunikationsstrategie zu verfolgen. Details sind ab sofort unter https://www.izrs.ch/der-prozess.html als Pressemappe verfügbar. Unter dem Hashtag: #izrsprozess werden laufend updates publiziert. Für weitere Anfragen, wenden Sie sich per E-Mail an den Pressedienst: [email protected]

Details zur Hauptverhandlung

Datum: 16.-17. Mai 2018 ab 08:30 Uhr
Urteilseröffnung: 25. Mai (Nachmittag)
Adresse: Viale Stefano Franscini 7, 6500 Bellinzona, Schweiz
Spruchkörper: Miriam Forni (Vorsitz), Giuseppe Muschietti (Beisitz), Martin Stupf (Beisitz) Sprache: Deutsch
Typus: Öffentliche Verhandlung

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