Bern/Aarau, 14.09.2010

(qi) Der Aargauer Grosse Rat hat heute definitiv mit 76:42 für eine Standesinitiative votiert, die zum Ziel hat den islamischen Gesichtsschleier «Niqab» auf öffentlichem Grund schweizweit verbieten zu lassen. Der Anstoss kam letzten Mai von Seiten des rechtsnationalen Schweizerdemokraten René Kunz, der ursprünglich noch von einem «Burka-Verbot» sprach. Die parlamentarische Sicherheitskommission (SIK) änderte den Initiativ-Text dahingehend ab, dass sich der Wortlaut zumindest vordergründig nicht mehr explizit gegen den Islam richtet. Deshalb soll nun allgemeiner unter Strafandrohung gestellt werden, wer sein «Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt».

Die  Argumentation mutierte im Prozess der politischen Korrektur des Begehrens. Ging es zu Beginn angeblich noch um die öffentliche Sicherheit und um ein Zeichen gegen Frauenunterdrückung, so hiess es heute auf Seiten der SVP,  verhüllte Gesichter würden «Unsicherheit und beklemmende Gefühle» auslösen. Für die FDP ist es «eine Frage des Anstands» keinen Gesichtsschleier zu tragen und die CVP findet, dass man die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen müsse.

Einzig die SP und die Grünen sowie Teile der Grünliberalen lehnten das Anliegen aus der Küche der extremen Rechten ab. Es habe wenig mit Sachpolitik zu tun, sei eine Debatte um «Scheinprobleme». Zudem sei es unnötig, da ein Vermummungsverbot im Zusammenhang mit Demonstrationen im Kanton Aargau schon in Kraft sei.

Zustandekommen  trotz Widerstand der Regierung

Auch die Aargauer Regierung lehnt das Vorhaben des Grossen Rates ab. Ein Verbot bringe «keinen sicherheitspolitischen Nutzen, sondern habe rein programmatischen Inhalt», hiess es in einer Ende August veröffentlichten Mitteilung.
Die Initiative wird nun an die eidgenössischen Räte übermittelt. Jene müssen sich in einer kommenden Legislatur (voraussichtlich Führjahrssession) mit dem Anliegen befassen.

Der Islamische Zentralrat sorgt sich um den religiösen Frieden

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) zeigte sich bereits nach Bekanntwerden des ersten Abstimmungsresultats im Grossen Rat von Anfang Mai 2010 bestürzt über dessen Votum. Der Islamische Zentralrat monierte damals, «dass ein weiteres Sondergesetz gegen unsere Religionsgemeinschaft das Verhältnis zwischen muslimischen und nicht-muslimischen Bürgern in keinster Weise positiv beeinflussen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich Muslime noch stärker diskriminiert und ausgegrenzt fühlen und auf der anderen Seite die Polarisierung weiter zunehmen dürfte.» In seinem Kommuniqué vom 4.5.2010 kritisierte der IZRS ein drohendes Gesichtsschleierverbot als «krasse Einschränkung» der in der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte, insbesondere der Religions- und Kultusfreiheit sowie des subjektiven Rechts auf freie Entfaltung.

Quelle: Tagesanzeiger, «Eine Frage des Anstandes»: Aargau fordert nationales Verhüllungsverbot, 14.09.2010.

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