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Strafbefehl gegen Cyberkriminellen nach Angriff auf IZRS-Webseite
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18.06.2015

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Strafbefehl gegen Cyberkriminellen nach Angriff auf IZRS-Webseite

Die Staatsanwaltschaft der Region Bern-Oberland hat einen Strafbefehl gegen einen 35-jährigen Einzeltäter aus dem Kanton Bern wegen versuchter Nötigung erlassen. Der Schweizer hatte im September 2014 mittels DDoS-Angriffen die Verfügbarkeit der IZRS-Webseite vorübergehend eingeschränkt.
Kommuniqué 18062015-0115 Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, habe der Angreifer beabsichtigt, den IZRS auf diese Weise unter Druck zu setzen, sich öffentlich in einer bestimmten Weise zu äussern. Dazu veröffentlichte er ein Video, in dem er behauptete, Daten vom Server entwendet zu haben, welche er bei Nichteintreten auf seine Forderungen veröffentlichen würde. Dabei versuchte der Einzeltäter seine eigene Identität mit dem Absender des Hacker-Kollektivs «Anonymous» zu tarnen. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es dem Beschuldigten nicht gelungen sei, tatsächlich ins System einzudringen und geschützte Daten zu entwenden. Vielmehr habe er mittels kommerzieller Hacker-Software eine DDoS-Attacke lanciert und dabei in Chats versucht, Dritte mitanzustiften. Der Angreifer wurde wegen versuchter Nötigung für schuldig erklärt. Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30.- wird zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zusätzlich muss er eine Verbindungsbusse von CHF 300.- sowie Verfahrensgebühren in Höhe von CHF 500.- bezahlen. Nach Eintritt der Rechtskraft behält sich der Islamische Zentralrat das Recht vor, gegebenenfalls auf zivilrechtlichem Weg, den mit dem Angriff verbundenen finanziellen Schaden einzufordern. Gegen den Strafbefehl kann innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden. [EOF]


SCHLÜSSELWÖRTER

Anonymous

Hack


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