Von Abdel Azziz Qaasim Illi

Bern/Jodhpur, 13.01.2012

Der Justitia-Brunnen vor dem Römer
Der Justitia-Brunnen vor dem Römer

Die Verunsicherung unter vielen Muslimen könnte kaum mehr grösser sein, nachdem der Bülacher Stadtrat vor zwei Tagen kurzerhand entschied, dem Islamischen Zentralrat die bereits Ende November vertraglich angemietete Stadthalle per „politischem Beschluss“, wie es heisst, aufgrund „der extremen Ausrichtung der Veranstaltung“ wieder zu entziehen. Die vielen mir zugestellten Reaktionen muslimischer – übrigens auch nicht-muslimischer Mitbürger/innen drücken ihre Empörung über das Mass an Willkür aus, dass hier offenkundig im Spiel zu sein scheint. Tatsächlich wird in der Folge noch zu klären sein, wie die Bülacher Obrigkeit zur Annahme kam, dass die Ausrichtung der Islam Unity 2012 als „extrem“ einzustufen sei, zumal sich der Veranstalter in der Vergangenheit immer von jeder Art des Extremismus deutlich distanziert hatte und ihm im Nachgang an seine zahlreichen Veranstaltungen nicht auch nur ein einziges Mal „Extremismus“ angelastet werden konnte.

Freilich, Islam Unity steht für eine islamische Veranstaltung und ja, Ursprung der Moral ist aus islamischer Perspektive nicht von der Offenbarung bzw.der Prophetentradition gesondert zu beschreiben. Dass der Islam und seine Schriften in der Schweizer Gesellschaft keine grossen Sympathien geniessen, ist spätestens seit dem Verbot der Minarette unwiderlegbarer Bestandteil des öffentlichen Bewusstseins. Doch gerade Sympathie sollte in einer Demokratie nicht der Massstab obrigkeitlichen Handelns sein. Vielmehr steht das Recht als einzige verbindende und allenfalls trennende Kategorie zwischen Staat und Bürger. Gerade in „Schurkenstaaten“, sprich staatlichen Systemen, in denen einem Teil oder gar der Mehrheit seiner Bürger Rechtssicherheit verweigert wird, finden wir das Phänomen der Sympathie, die gegenüber dem Recht einen Primat erringt.

Auf lokaler Ebene, im Wettstreit zwischen Parteien, im kleinräumigen Wirkungsfeld, zwischen dem Gemeindepräsidenten, Dorfpolizisten, dem Gemeindeschreiber und seinen Untertanen kommt es durchaus zu Situationen, die entlang der Sympathie – Sprichwort Vetternwirtschaft usw. – geregelt werden. Klar, die grossen Ideale von Transparenz und Verrechtlichung schwinden, je lokaler, je kleinräumiger das soziale Interaktionsfeld wird. Allerdings und hier spielt nun die eindeutig bessere Berechenbarkeit des Rechtsstaates hinein, können Beschlüsse solcher lokaler Herrschaftsstrukturen durch übergordnete Instanzen kassiert, d.h. für ungültig erklärt werden.

Bülach ist zwar kein Dorf. Man hätte sich von einer Stadtregierung im Kanton Zürich schon eine etwas legalistischere Herangegensweise gewünscht. Doch geht es dem Rat, wie er selber schreibt, nicht um eine Frage des Rechts, sondern um eine „politische Betrachtung“, wobei natürlich die Kategorie der Sympathie eine entscheidende Position einnimmt. Schaut man sich die politische Zusammensetzung des Stadtrates etwas näher an, wird sofort klar, was er damit meint: zwei SVPler, ein EVPler, zwei FDPler, ein parteiloser Stadtpräsident und ein einziger SPler, n.b. ist keine einzige Frau in diesem Gremium vertreten.

Aufatmen? Auf jeden Fall scheint die juristische Lage bereits heute geklärt. Der Stadtrat hat einen politischen Entschluss gefasst, der sich materiell nicht rechtfertigen und vor einem rein rechtlich und nicht politisch urteilenden Verwaltungsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben dürfte. Auch die eher als Ausrede konstruierte Gefährdung von Recht und Ordnung durch eine von notorischen Islamophoben angekündigte Demonstration verpufft bei genauerem Hinschauen. Das Grüppchen „Komitee gegen die strategische Islamisierung der Schweiz“ um den evangelikalen Minarett-Gegner, Daniel Zingg, hatte schon mehrfach versucht, Veranstaltungen des Islamischen Zentralrates durch sogenannte „Gegendemonstrationen“ zu torpedieren – bisher efolglos. An der Jahreskonferenz in Biel vor einem Jahr machte das Grüppchen um Zingg von seinem Recht gebrauch und positionierte sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite mit einigen Transparenten – ganz zur Freude der Veranstaltungsbesucherinnen und Besucher. Nicolas Blancho, ich und weitere Vorstandsmitglieder hiessen Zingg herzlich willkommen und überbrachten ihm türkische Süssigkeiten sowie warme Grüsse. Die Berner Kapo hatte zu keiner Zeit Bedenken.

Es gilt also abzuwarten. Das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen. Überlassen wir den Fall hochgelehrter Juristerei und vertrauen darauf, dass die Prinzipien des Rechtsstaats letztlich auch für Muslime – sympathisch oder nicht – volle Anwendung finden.

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