18.04.2010
Biel/Bienne, 4. Jumuda al-Awwal/ 18.4.2010
Klarstellung und Anmerkung zum NZZ-Artikel vom 18.4.2010 – Von Gibril Muhammad Zwicker
In dem Artikel mit dem Titel “Extrawurst für muslimische Soldaten“ wird im zweitletzten Abschnitt auf einen Hinweis im neuen Merkblatt für den Umgang mit nichtchristlichen Rekruten eingegangen. Dieser besagt, dass Muslime die Möglichkeit hätten, ihre fünf täglichen Pflichtgebete in einem einzigen nach Dienstschluss zusammenzufassen. Dies entspricht jedoch nicht der islamischen Glaubenslehre. Zwar besteht für reisende Muslime die Möglichkeit, ihre Gebete zusammenzufassen, jedoch nicht in dem Rahmen, wie es in o.g. Merkblatt verzeichnet ist. Woher diese Auslegung genau stammt, ist uns zwar nicht bekannt, jedoch kann mit absoluter Sicherheit gesagt werden, dass sie schlichtweg falsch ist. Pflichtgebete sind prinzipiell nicht verhandelbar und somit auch während des Militärdienstes in gefordertem Umfang (also uneingeschränkt) zu verrichten. Die Ausrede, dass dies den Dienstbetrieb unterbreche, ist in keinem Fall haltbar. Als Offizier der Schweizer Armee verfüge ich über genügend Diensterfahrung, um mit Bestimmtheit sagen zu können: Der reguläre Dienstbetrieb, sei dieser in der Ausbildung oder während eines Wiederholungskurses, erlaubt dem Angehörigen der Armee das Nachkommen seiner religiösen Pflichten während der erforderlichen Zeiten (Pausen und Wartezeiten). Ausserdem garantiert unsere Verfassung die Kultusfreiheit, welche eben diese Möglichkeiten zur Praxis einräumt. Was die Anmerkung betrifft, dass sich nur strenggläubige Muslime diesen Schwierigkeiten ausgesetzt sehen, so ist hierzu anzumerken, dass die fünf täglichen Gebete für jeden Muslim, unabhängig von seiner Religiosität, verbindlich sind.

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