Nicht alle beginnen am gleichen Tag zu fasten...
Nicht alle beginnen am gleichen Tag zu fasten…

Jedes Jahr gibt es Differenzen über den tatsächlichen Anfang des Ramadans. Die Problematik geht auf eine Jahrhunderte alte Praxis zurück. Die neuen Kommunikationstechnologien müssten diese Tradition jedoch korrigieren.

Von Nicolas Blancho

Jedes Jahr ist es die gleiche Geschichte. Wenn das Datum der Mondsichtung naht, mehren sich die Auseinandersetzungen über die korrekte Weise der Mondsichtung. Die Fragen rund um die Korrektheit des Fastens, Fragen um das richtige Datum und die Verwirrungen häufen sich. Um diese Meinungsverschiedenheit nachvollziehen zu können, ist es sicher angebracht etwas Hintergrundinformationen über den Werdegang dieser uralten Fiqh-Angelegenheit zu erhalten.

In der islamischen Frühzeit

In der islamischen Frühzeit gab es kein Problem in Bezug auf das Verständnis der in den normativen Quellentexten verankerten Geboten zur Sichtung des Mondes, denn anders als mit einer Sichtung wäre es auch kaum vorstellbar gewesen, den Eintritt des Monats festzulegen. Schliesslich waren in der Region keine astronomischen Berechnungsmethoden zum Zweck der Festlegung bekannt. Der offenbarte Text und die Kommentare des Gesandten (sas) fallen klar aus:

(2:185) فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ

„Und wer von euch da ist, der faste..“ was eine sinngemässe Übersetzung der quranischen Aussage wiedergibt. Das im Arabischen verwendete Wort shahida (wörtl. auch: bezeugt haben/ gesehen haben) impliziert die Sichtung, was durch die dazu gehörigen Worte des Propheten (sas) verdeutlicht wird:

صوموا لرؤيته ، وافطروا لرؤيته …

„Fastet wenn ihr ihn seht (den Mond), und beendet es, wenn ihr ihn seht…“ (Bukhari und Muslim)

Es gab im Bezug auf die Sichtung also ursprünglich keine Differenzen. Dennoch kam es zu einer ersten Meinungsverschiedenheit unter den Juristen der ersten Stunde, als das islamische Herrschaftsgebiet sich unter dem zweiten Kalifen Omar b. al-Khattab ausweitete und die Nachricht einer möglichen Sichtung nicht rechtzeitig die neuen Gebiete erreichen konnte. Also mussten die Verantwortlichen in den neuen Herrschaftsgebieten selbst entscheiden, wann der Fastenmonat bei ihnen beginnen soll. So kam es in der islamischen Geschichte zum ersten Mal dazu, dass in der Region des Hijaz und Najd (heutiges Saudi-Arabien) gefastet wurde, während die Muslime im Gebiet des Sham (Syrien, Libanon, Palästina) schon das Fasten gebrochen hatten. (Sahih Muslim u.a.)

Aufgrund der noch schwach entwickelten Kommunikationsmöglichkeiten wurden die Gebiete in Regionen eingeteilt, in welchen der Fastenmonat dann separat ausgerufen wurde. Vor diesem Hintergrund resultierten zwei verschiedene Grundmeinungen bei den Rechtsgelehrten der ersten drei islamischen Jahrhunderte. Eine grosse Anzahl renommierter Juristen erachtete es als Pflicht für alle Muslime, mit dem Fasten zu beginnen, sobald die Mondsichel irgendwo gesichtet würde. Ash-Shafi‘ und Abu Hanifa und weitere meinten hingegen, jede Region müsse innerhalb ihres Verwaltungsgebietes den Eintritt des Monats selbst festlegen und dies sei dann jeweils nur regional verbindlich. Klar war auf jeden Fall, dass alle Muslime in einer Region gemeinsam fasteten und gemeinsam das Fasten brachen.

Neue Komponenten in den rechtswissenschaftlichen Debatten

Mit der Aufwertung der Kommunikationsmöglichkeiten und vor allem mit den im letzten Jahrhundert weit ausgereiften wissenschaftlichen Möglichkeiten, die Bewegung der Himmelskörper, deren Distanzen und Sichtbarkeit astronomisch zu berechnen, kamen zwei neue Komponenten zur Frage der Mondsichtung hinzu, die regelrecht eine Kontroverse bei den Rechtsgelehrten und muslimischen Astronomen auslösten, welche bis heute ihre sichtbaren Spuren in der Realität der islamischen Weltgemeinschaft hinterlassen hat.

Nach einer langjährigen Debatte, die nun zu ihrer Reife gelangt ist, kehrt bei der absoluten Mehrheit der internationalen Gelehrtengremien allmählich Konsens bei der Frage um die Gültigkeit der Verwendung astronomischer Berechnungsmethoden für die Mondsichtung ein. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Berechnungsmethoden für die Berechnung der möglichen Sichtung und auch die Sichtgeräte wohl benutzt werden sollen. Dadurch wird die Sichtung genauer und zuverlässiger. Was jedoch im breiten Konsens starke Ablehnung findet, ist die Meinung, dass man die Geburt des Neumondes nur noch durch astronomische Berechnungen schon Jahre im Voraus festlegen könne.

Dies hat zwei Gründe:

1. Zwar kann die Geburt des Neumondes astronomisch berechnet werden, aber auch da könnten potentiell Veränderungen innerhalb eines Jahres stattfinden, welche doch zu einer geringen Verschiebung führen können.
2. Wird die eigentliche Aufforderung der Sichtung durch reines Berechnen des Neumondes ausser Acht gelassen, so steht diese Methode quer zu den normativen Anforderungen, deren Beachtung für die Gültigkeit einer Kultushandlung konstitutiv ist. Soll nämlich eine Handlung derart von ihrer ursprünglichen Natur (durch Ijtihad) abgeändert werden, muss es sich um einen Bereich der Jurisprudenz handeln, der nicht mit grundlegenden Kultushandlungen verbunden ist (das nennt man mahal ijtihad). Somit schliessen die Gelehrten hier aus, dass man den Beginn des Fastens durch das reine Berechnen der Neumondgeburt festlegen kann. Berechnet darf nur die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Sichtung werden. Eine empirische Sichtung ist weiterhin notwendig.

Damit befinden sich Länder, welche sich nur auf die astronomische Berechnung stützen heutzutage am Rande des Konsenses.

Wille zur Einheit fehlt auch in dieser Frage

Auch wenn die Mehrheit der islamischen Juristen und Astronomen sich in Bezug auf die Sichtung und Berechnung einig sind, gibt es eben doch immer noch vereinzelte Akteure, die scheinbar einfach nicht gewillt sind, sich auf einen gemeinsamen Nenner einzulassen.

An den Kommunikationsmöglichkeiten wird es in der heutigen Zeit nicht scheitern, auch nicht an der Wissenschaft. Es wäre theoretisch und auch praktisch möglich, dass die islamische Weltgemeinschaft gemeinsam fastet.

Es scheitert jedoch am Willen der Muslime, am Willen der islamischen Rechtsgelehrten, die es eben vorziehen, dass jede Region für sich selbst entscheiden soll. Da dies nun 14 Jahrhunderte lang wunderbar funktioniert habe, sehe man keinen Bedarf diesen Grundsatz zu ändern.

Fehlt es uns an Mut, eine alte Meinung hinter uns zu lassen oder halten wir daran fest, da es uns so besser erscheint oder gar weil wir uns von anderen ethnischen Gemeinschaften abgrenzen wollen? Darüber mag man sich streiten.

Dennoch Pragmatismus wäre angebracht…

Auch wenn eine internationale Lösung nicht wahrscheinlich erscheint, kann es auf Dauer nicht sein, dass Muslime in der räumlich kleinen Schweiz an verschiedenen Daten fasten.

Es wäre dringend nötig, dass sich Muslime davon lösen, auf Kalender zu achten, welche sich nur auf die reine Berechnung des Neumondes berufen und meistens aus dem Ausland diktiert werden. Der Islamische Zentralrat hat dieses Jahr bereits zum zweiten Mal in Folge erfolgreich ein Komitee eingesetzt, welches den Ramadan-Anfang in der Schweiz verkündete. Es stützte sich dabei auf die Mehrheitsmeinung der der islamischen Weltgemeinschaft. Insbesondere das Urteil des obersten Gerichts von Saudi-Arabien und die Ankündigung des Dar al-Ifta‘ in Ägypten sind ausschlaggebend. Die meisten anderen islamischen Länder folgenden diesen beiden Institutionen.

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