Bern, 04.10.2010

(ni) Ende August dieses Jahres veröffentlichte der Ringier-Publizist Frank A. Meyer eine Kolumne im Blick, in welcher er die Muslime massiv verunglimpfte und zur Feindseligkeit gegenüber dem Islam aufrief. Der IZRS reichte daraufhin Strafanzeige gegen Frank A. Meyer wegen eventueller Verletzung der «Rassismusstrafnorm» 261bis StGB ein. (Strafanzeige gegen Ringier-Publizisten Frank A. Meyer)

Aussage falsch zitiert

Nun beschwerte sich auch der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) beim Presserat. In derselben Kolumne zitiert der streitbare Ringier-Publizist Frank A. Meyer aus einem Kommuniqué der EKR.

Kreis moniert, dass seine Aussage «verkürzt» wiedergegeben und daraus eine «unzutreffende und als Vorwurf gemeinte Feststellung» gemacht worden sei.

Im erwähnten Kommunique, welches im Bezug auf die Empfehlungen des St. Galler Erziehungsrates veröffentlicht wurde, hielt die EKR fest, dass das Kopftuchverbot ein Angriff auf ein «für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot» sei. In seiner Kolumne zitierte Meyer jedoch diese Stelle ohne das Wort «betroffenen». Dadurch erhielt der Satz eine neue Aussagekraft. Er schrieb, dass der EKR das Verdienst zu komme, offiziell festgestellt zu haben, dass das Kopftuch «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot» sei.

«Das ist eine Unterstellung», kontert Kreis. «Die EKR geht ausdrücklich von dem Selbstverständnis gewisser muslimischer Frauen aus und sagt, dass nach einem gewissen Selbstverständnis dieses Gebot verbindlich sei.» Weiter kritisiert Kreis, dass Frank A. Meyer von «islamischer Apartheid für Frauen» sprach: «Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus rechtfertigt diesen Rassismus gegen Frauen – im Namen der Freiheit», war damals in der umstrittenen Kolumne zu lesen.

Der «SonntagsBlick» druckte keine Berichtigung ab

Bereits nach Erscheinen der islamfeindlichen Kolumne im «SonntagsBlick» forderte der Präsident der EKR eine abgedruckte Berichtigung. Diese sollte in der Rubrik der Leserbriefe publiziert werden, wurde dann aber aus unbekannten Gründen im letzten Moment wieder gestrichen. Frank A. Meyer schweigt im Bezug auf die Strafanzeige und nimmt auch keine Stellung zu den Vorwürfen der EKR.

Nun muss der Presserat entscheiden, ob der «Sonntagsblick» eine Berichtigung hätten abdrucken müssen und das Untersuchungsrichteramt Bern muss beurteilen, ob ein Verstoss gegen die «Rassismusstrafnorm» vorliegt.

Quelle: Der Sonntag, FAM-Kolumne vor Presserat, 03.10.2010 [Nicht frei zugänglich]

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Veröffentlicht am: 4. Oktober 2010
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