02.02.2016
Generell gesehen ist das Fasten eine Pflicht für jeden erwachsenen, zurechnungsfähigen, gesunden und sesshaften Muslim. Es mag durchaus sein, dass das Fasten nicht immer leicht erscheint, dennoch ist der Muslim eben zur Geduld aufgerufen. Die harte Arbeit ist keine islam-rechtlich gültige Entschuldigung, das Fasten zu brechen. Der davon betroffene Muslim sollte seinen Arbeitsgeber informieren und versuchen einen Kompromiss für etwas einfachere Arbeit auszuhandeln. Falls er im Schichtbetrieb arbeitet, sollte er versuchen mit seinem Vorgesetzten für den Monat Ramadan in die Nachtschicht eingeteilt zu werden. Eine weitere Lösung ist, Ferien für den Monat Ramadan einzugeben. Falls seine Arbeit zur Behinderung für seine religiösen Pflichten wird, sollte er sich überlegen, eine andere zu suchen. Das Fasten darf nur von kranken, schwangeren, alten und reisenden Personen gebrochen werden, ansonsten ist es nur in einer Notlage möglich, etwa um einen Kreislaufzusammenbruch zu verhindern.

Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha 2026 – Alle Daten auf einen Blick
Kann eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten?
Muslime im Spital: Patientenverfügung ist Amāna
Parteimitgliedschaft von Muslimen in der Schweiz
Keine Sichtung: Eid ul Fitr / Bayram fällt auf Freitag 20.3.2026